Kosten sparen – keine zusätzlichen Gremien schaffen

Die Jungen Liberalen Sachsen-Anhalt lehnen die Forderung des Koalitionsvertrages ab, nach der zukünftig auch in Gemeinden unter 300 Einwohnern ein eigener Ortschaftsrat gewählt werden soll. Wir sehen darin vermeidbare zusätzliche Kosten. Außerdem wird das Problem verschärft, genug Kandidaten für einen Ortschaftsrat, der sowieso nur begrenzte Beschlussmöglichkeiten besitzt, zu finden. Bürgerversammlungen halten wir für das bessere Mittel zur Einbindung der Einwohner.

Vernünftige Unterbringung älterer Häftlinge

Mit einer alternden Gesellschaft steigt auch der Anteil älterer Straftäter bzw. der Anteil der Straftäter, die auch im hohen Alter noch eine Haftstrafe zu verbüßen haben, an. Straftäter aus Altersgründen vor der Haft zu verschonen, ist insbesondere für die Opfer dieser schwer erträglich. Die Landesregierung ist daher aufgefordert, separate Gefängnisabteilungen für Senioren einzurichten, die auf die spezifischen Bedürfnisse dieser sowohl in Bezug auf Sport wie auch auf die Resozialisierung und die Einrichtung im Allgemeinen Rücksicht nehmen.

Feuer frei!

Wir, die Jungen Liberalen Sachsen-Anhalt, sprechen uns für eine Reform der Verordnung zum Sprengstoffgesetz aus. Ziel soll es sein, den Verkauf von sogenannten Feuerwerkskörpern der Kate-gorie 2 an Privatpersonen ganzjährig zu erlauben. Die Verwendung von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 soll darüber hinaus ganzjährig und genehmigungsfrei möglich sein.

Staatsreligion beerdigen – Für einen weltanschaulich neutralen Staat

Die Jungen Liberalen möchten eine Gesellschaft verwirklichen, in der Menschen verschiedener Herkunft, Kultur, Religion oder Weltanschauung gleichberechtigt miteinander leben. Voraussetzung dafür ist, dass die Menschen frei von jeglichen staatlichen Privilegierungen und Diskriminierungen nach ihren Glaubensüberzeugungen oder nichtreligiösen Weltanschauungen leben können.

Voraussetzung ist auch die Erkenntnis, dass das Glaubensbekenntnis der Bevölkerungsmehrheit und die historische Bedeutung des Christentums aus Deutschland kein christliches Land machen. Vielmehr können nur die einzelnen Menschen, nicht aber ganze Länder einer Religion angehören. Das Christentum ist nicht die Staatsreligion Deutschlands.

Die Religionsfreiheit ist untrennbar verbunden mit einer klaren Trennung von Staat und Religion. Nur ein Staat, der Kirche und Glauben konsequent dem nichtstaatlichen Bereich zuordnet, tritt allen Religionen und Weltanschauungen gleich gegenüber. Eine Vermengung von Staat und Religion ist dagegen zwangsläufig mit Ungleichbehandlungen verbunden.

Die Jungen Liberalen wollen daher einen weltanschaulich neutralen Staat in Land und Bund verwirklichen. Wir treten für eine Gleichberechtigung aller Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ein, die mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes im Einklang stehen. Dies ist auch mit einem Verzicht der christlichen Kirchen auf ihre historisch gewachsenen Privilegien verbunden.

Weltanschauliche Neutralität des Staates fördert Integration.

Ein weltanschaulich neutraler deutscher Staat vergrößert die Chancen, dass insbesondere nichtchristliche Migranten sich in Deutschland als gleichberechtigte Bürger fühlen. Wir leben nicht in einem grundsätzlich christlichen Land, in dem Andersgläubige nur geduldet werden.

Weltanschauliche Neutralität respektiert die Interessen der Nichtreligiösen.

Über ein Drittel der Menschen in Deutschland und etwa vier Fünftel der Menschen in Sachsen-Anhalt sind konfessionslos. Auch deren Wertvorstellungen und Weltanschauungen verdienen dieselbe staatliche Anerkennung, die ihnen bei einseitiger Fokussierung des Staates auf die Kirchen nicht zuteil wird. Zudem werden sie durch die finanzielle Privilegierung der Kirchen dazu gezwungen, sie indirekt durch ihre Steuern zu fördern.

Weltanschauliche Neutralität ist Minderheitenschutz.

Gerade im religiösen Bereich kommt dem Minderheitenschutz eine große Bedeutung zu. Wenn staatliche Instanzen religiöse Fragen entscheiden, birgt dies stets das Risiko der Übervorteilung von andersgläubigen Minderheiten. Jeder Religion oder Weltanschauung muss der Staat denselben Wert beimessen, unabhängig davon ob ihr Millionen von Menschen angehören oder ob sie nur von einem einzelnen Menschen gelebt wird.

Weltanschauliche Neutralität hat Vorbildcharakter.

Nur ein Staat, der sich ohne Wenn und Aber als weltanschaulich neutral versteht, nicht jedoch ein bloß christlich-toleranter Staat, kann weltweit als Vorbild für die Verwirklichung von Religionsfreiheit dienen. Wir könnten Staaten, in denen religiöse Bekenntnisse vorgeschrieben und Andersgläubige unterdrückt werden, nur so widerspruchslos entgegentreten.

Darüber hinaus fordern wir folgende Schritte auf einem Weg zu einem weltanschaulich neutralen Staat:

1.      Abschaffung des Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts für Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften

Die Trennung von Kirche und Staat erfordert eine Aufhebung des Status von Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts. Denn hiermit ist öffentlich-rechtliches Handeln der Kirchen, insbesondere das Recht zur Steuererhebung und die Dienstherrenfähigkeit für Beamte nicht vereinbar. Artikel 137 der Weimarer Reichsverfassung (WRV), der über Artikel 140 GG unmittelbar geltendes Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland ist, muss entsprechend geändert werden. Stattdessen soll eine Überführung aller Kirchen und aller Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften in Körperschaften des privaten Rechts (Vereine) erreicht werden. Die mit dem Körperschaftsstatus für Religionsgemeinschaften verbundenen steuerlichen Begünstigungen und andere Privilegien entfallen.

2.      Ablösungen der Staatskirchenverträge

Alle Staatskirchenverträge sollen durch Einmalzahlungen abgelöst werden. Neue Verträge, insbesondere solche, die kein Kündigungsrecht enthalten und so künftige Gesetzgeber undemokratisch in ihren Entscheidungen einschränken, sollen nicht abgeschlossen werden. Viele Gemeinden und Bundesländer sind aufgrund von Konkordaten und Staatskirchenverträgen oft noch aus dem 19. Jahrhundert gezwungen, bis heute regelmäßig Finanz- und Sachleistungen an die Kirchen zu erbringen. Der Bund wird dazu aufgefordert, der Verpflichtung nach Art. 138 WRV endlich nachzukommen und Grundsätze für die Ablösung von Staatsleistungen an Kirchen festzulegen. Steuerbefreiungen und Zuschüsse für wohltätige Zwecke der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften unterliegen dann den allgemeinen Gemeinnützigkeitsbestimmungen. Alle darüber hinausgehenden Privilegien sind abzuschaffen.

3.      Religiöse Symbole im öffentlichen Raum

Die weltanschauliche Neutralität des Staates verlangt, dass in staatlichen Einrichtungen keine religiösen Symbole (wie zum Beispiel das christliche Kreuz) angebracht werden. Staatliche Einrichtungen müssen religionsfreie Räume sein.

4.      Religionsunterricht an Schulen

Die Jungen Liberalen schlagen ein neues Modell für den Religionsunterricht vor, der das allgemeine Verständnis aller Religionen und damit Toleranz fördern soll. Dabei sollen die Schüler aller Schulformen statt an einem Bekenntnisunterricht an einem wertneutralen Religionskunde- und Ethikunterricht teilnehmen. Durch diesen langjährigen und gemeinsamen Unterricht können alle größeren Religionsgruppen differenziert dargestellt werden. Außerdem können allen Schülern philosophische Grundkenntnisse vermittelt werden. Zusätzlich kann Religionsunterricht als Wahlfach angeboten werden. In der Oberstufe soll den Schülerinnen und Schülern zur Wahl gestellt werden, ob sie an einem vertiefenden Religionsunterricht oder einem vertiefenden Philosophie- oder Ethikunterricht teilnehmen möchten. Der Religionsunterricht ist in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Religionsgemeinschaften zu konzipieren. Es ist grundsätzlich jeder zugelassenen Glaubensgemeinschaft die Möglichkeit zu geben, einen Religionsunterricht anzubieten. Die eingesetzten Lehrer sind für die für den Religionsunterricht aufgewendete Zeit hälftig durch die Glaubensgemeinschaften zu bezahlen.

5.      Seelsorge

Die religiöse Seelsorge in staatlichen Institutionen, wie der Bundeswehr, dem Strafvollzug oder der Polizei ist nicht Aufgabe des Staates. Alle Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften haben das Recht, selbst bestellte und bezahlte Betreuung in diesen Institutionen anzubieten. Der Staat soll stattdessen in den gleichen Institutionen eine religionsneutrale psychologische Betreuung bereitstellen.

6.      Staatliche Ausbildung von Priestern

Die Ausbildung von Priestern muss Sache der Religionsgemeinschaften sein. Daher sollen an staatlichen Hochschulen statt theologischer Studiengänge nur religionswissenschaftliche Fächer angeboten werden.

7.      Medien und Religion

Die Jungen Liberalen lehnen staatlich gesicherte Drittsendungsrechte der Kirchen beim privaten und öffentlich-rechtlichen Rundfunk ab. Hierzu soll der Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (RStV), nach dem der katholischen und evangelischen Kirche sowie jüdischen Gemeinden auf Wunsch Sendezeit eingeräumt werden muss, gestrichen werden. Religiöse und weltanschauliche Inhalte bleiben vom Grundauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weiterhin umfasst. Bei der Besetzung der Rundfunkräte sind nicht nur Vertreter der christlichen Kirchen, sondern auch Vertreter anderer Religionsgemeinschaften zu berücksichtigen.

8.      Gotteslästerung

Der Strafbestand der Gotteslästerung (§ 166 StGB) ist mit Grundrechten wie der Meinungsfreiheit unvereinbar und soll deswegen gestrichen werden.

Abgeordnetenentschädigung transparenter gestalten

Die Leistungen des Landes an Abgeordnete ist auf zwei Komponenten zusammenzufassen:

a) Der Entlohnung für die Tätigkeit als Abgeordneter und

b) einem Betrag für den Betrieb eines Abgeordneten- und eines Wahlkreisbüros (Mitarbeiter, Büroausstattung u.a.)

Die bisher zusätzlich gezahlte Kostenpauschale für die in Ausübung des Mandats entstehenden Kosten sowie die Pauschale für den Betrieb eines Wahlkreisbüros entfallen ebenso wie die Übernahme von Sozialversicherungsbeiträgen für Mitarbeiter. Ferner entfällt das Übernachtungsgeld und die Kostenübernahme für eine Zweitwohnung.

Die Abgeordneten haben die Sozialversicherungsbeiträge für sich vollständig selbst zu tragen.

Das an aus dem Landtag ausgeschiedene Abgeordnete gezahlte Übergangsgeld wird für jedes Jahr im Landtag einen Monat lang gezahlt, maximal jedoch ein Jahr.

Die Möglichkeit für Abgeordnete, bei mehr als zehnjähriger Zugehörigkeit zum Landtag früher Altersentschädigung zu erhalten, ist zu streichen.

Die Entlohnung für einen Abgeordneten ist auf 7.000 € festzusetzen. Die Anpassung erfolgt in Höhe der durchschnittlichen Lohnsteigerung der Einwohner Sachsen-Anhalts.

Der Betrag für den Betrieb eines Abgeordneten- und Wahlkreisbüros wird nur bei Einrichtung eines Wahlkreisbüros gezahlt. Der Betrag ist auf 3.000 € festzusetzen und wird jährlich in Höhe der Veränderung des Verbraucherpreisindex angepasst.

Kein Generalverdacht für „Risikogruppen” – NEIN zu AIDS- und Hepatitis-Zwangstests

Die Jungen Liberalen Sachsen-Anhalt lehnen die vom Landesinnenministerium geplanten Zwangstests für Hepatitis- und HIV-Infektionen für Risikogruppen wie „Ausländer, Obdachlose, Drogenabhängige und Homosexuelle” ab. Die geplante Änderung des Landesgesetzes für Sicherheit und Ordnung weisen wir auf das Schärfste zurück.

Die Jungen Liberalen bekennen sich zum Deutschen Rechtsstaat werden ihn auch gegen eine Landesregierung verteidigen die ganze Bevölkerungsgruppen unter Generalverdacht stellt.

Nicht länger leisetreten

Die Jungen Liberalen Sachsen-Anhalt fordern, die „stillen Feiertage” abzuschaffen und diese Feiertage als „offene” zu begehen. Dies gilt insbesondere für den Reformationstag.

Ablehnung einer namentlichen Kennzeichnungspflicht von Polizisten

Die Jungen Liberalen Sachsen-Anhalt lehnen eine Kennzeichnungspflicht von Polizisten ab, die deren Namen beinhaltet. Eine Registriernummer sehen wir als völlig ausreichend an, um im Rechtsfall die Beamten nach Großeinsätzen zu identifizieren.

Änderung der Organspenderegelung

In anbetracht der großen Diskrepanz zwischen der Anzahl an Organspendern und derer, die Organe benötigen, sowie der letzlich neu aufgenommenen Möglichkeiten und Ideen ist eine neue Regelung der Organspende dringend nötig.
Die neue Chipkarte für Versicherte ermöglicht es patientenbezogene Daten abzuspeichern und so auch die Entscheidung für oder gegen eine Organspende festzuhalten.
Die versichernde Krankenkasse soll die Möglichkeit erhalten ihre Versicherten bei Ausgabe der Karte oder bei Abschluss einer Versicherung in Hinsicht auf ihre Bereitschaft zur Organspende zu befragen und diese Entscheidung auf der Karte so wie in ihren Versichertendaten festzuhalten.
Sollte ein Versicherter hierzu keine Stellung nehmen wollen oder sich später für oder gegen eine Organspende entscheiden wollen, so ist die Bereitschaft vorher mit einer Ablehnung festzuhalten.
Weiter soll die Aufklärung über Organspenden stark verbessert werden. Dies ist nötig um Angst oder Unverständnis gegenüber dem Spenden von Organen abzubauen. Neben der Aufklärung in den Medien ist es auch nötig an Schulen jungen Erwachsenen den Ablauf und die Folgen der Entscheidung näherzubringen.

Bürgerliche Beteiligung im 21. Jahrhundert

„Es ist eine Irrlehre, dass es Fragen gibt, die für normale Menschen zu groß und zu kompliziert seien. Akzeptiert man einen solchen Gedanken, so hat man einen ersten Schritt in Richtung Technokratie, Expertenherrschaft, Oligarchie getan. (…) Die Politik ist zugänglich, beeinflussbar für jeden. Das ist der zentrale Punkt der Demokratie.” (Olof Palme)

Veränderungen und Umbrüche
Eine lebendige Demokratie ist eine Dauerbaustelle. Von Zeit zu Zeit muss sie nicht ihre Fundamen-te, aber ihre Werkzeuge der Willensbildung erneuern. Das ist seit einer Weile nicht mehr geschehen.

Unsere Gegenwart ist von vielen Umbrüchen in der Gesellschaft geprägt. Fortschreitende Globali-sierung, die Individualisierung der Gesellschaft, neue Formen der Arbeit und die allgegenwärtige Vernetzung durch Informationswege sind die Rahmenbedingungen der modernen Gesellschaft. Die moderne Gesellschaft ist mit Begriffen der Unterschiedlichkeit und Differenz eher zu beschreiben als mit Begriffen von Einheitlichkeit und Integration. Die Komplexität der Situation besteht aber nicht nur in der Beschleunigung sozialen Wandels, sondern in der Gleichzeitigkeit höchst unter-schiedlicher gesellschaftlicher Entwicklungen. Die Erfahrung von umfassenden Gesellschaftsum-brüchen wie diesen kann Menschen sehr verunsichern. Sie bedeuten zwar einen Zuwachs an Frei-heit, können aber nur mit dem Menschen und nicht gegen ihn bewerkstelligt werden. Freiheit ist ein humanes Bedürfnis, Selbstverantwortung bedeutet aber auch für sein Tun und Handeln selbst Ver-antwortung zu übernehmen. Diese Möglichkeit, aber auch die damit einhergehende Verantwortung, stellen den Bürger des 21.Jahrhunderts vor die Wahlmöglichkeit des aktiven Tuns oder auch vor die des „geneigten Desinteresse”.

Bürgerbeteiligung ist beratend und unterstützend und nicht entscheidend. Sie entlastet nicht von der Notwendigkeit, sich um demokratische Mehrheiten zu bemühen, sei es auf repräsentativ-parlamentarischer Ebene oder durch direktdemokratische Entscheidungsverfahren. Bürgerbeteili-gung ist aber eine gesellschaftliche Ressource. Diese gilt es besser als bisher zu nutzen.

Partizipation vs. „geneigtes Desinteresse”
In größeren Teilen der Bevölkerung nimmt die Bereitschaft ab, politische Entscheidungen frag- und kritiklos hinzunehmen. Der vermehrte Partizipationsanspruch führt jedoch keineswegs zu mehr par-teipolitischem Engagement oder höherer Wahlbeteiligung. Zur Einflussnahme werden vielmehr andere, effizienter erscheinende, d.h. schnelleren Erfolg versprechende Strategien (Medien, direkte Kontakte zu Verwaltungen, Bürgerinitiativen) bevorzugt.

Dem stehen als Gegenpol in wachsendem Maße Bevölkerungsgruppen gegenüber, die für sich keine Möglichkeiten sehen, Einfluss auf ihre Lebensbedingungen zu nehmen (politische Armut) und sich apathisch verhalten oder sogar destruktiv reagieren. Die Anzahl der Nichtwähler nimmt zu.

Bürgerengagement und zeitgemäße Politik
Auslösendes Moment für das bürgerliche Engagement ist vielfach persönliche Betroffenheit oder erlebte Mängel und Missstände. Das Engagement ist themenspezifisch und differenziert. Man braucht sich nicht lebenslänglich zu verpflichten, sondern kann das Engagement jederzeit wieder beenden. Die zumeist überschaubare Gruppengröße ermöglicht ein Gemeinschaftsgefühl und die Erfahrung, dass die eigene Mitwirkung wertvoll ist und gebraucht wird. Die Plattform des Engage-ments verlagert sich zunehmend von starren Organisationen wie Kirche, Parteien und Verbände hin zu situativ agierenden Bürgerinitiativen. Freiwillig Engagierte suchen sich die Themen und Ziele, die sie unterstützen wollen, selbst aus. Persönlicher Bezug und Autonomie im Handlungsfeld sind ihnen wichtig. Vieles spricht indes dafür, dass sich die Tendenz zu den neuen Formen weiter verstärken wird, da sie besonders in den jüngeren, gleichsam nachwachsenden Generationen stärker ausgeprägt ist.

Zeitgemäße Politik heißt daher, auf Freiheit, Selbstorganisation, Subsidiarität und Selbstverantwor-tung zu setzen. Staatliches Handeln muss im Regelungsanspruch zurückstecken, Freiheit respektie-ren und Selbstverantwortung einfordern. Das wäre ein erster Schritt auf dem Weg zur liberalen Bür-gergesellschaft. Wie oft hören wir die Aussage aus der Bevölkerung: „Die da Oben machen doch sowieso was sie wollen.” Virtuelle Politik die nicht den Bürger bei Ihren Entscheidungen mitnimmt, erreicht diesen nicht und führt den Begriff Demokratie ad absurdum.

Wir wollen die Brücke schlagen von mehr Demokratie und Mitsprache in der Partei, hin zu der Thematik „Mehr Bürgerbeteilung und Grasnarbendemokratie in der Gesellschaft”. Dies entspricht unserer Leitlinie, dass Freiheit, Mitbestimmung und Selbstbestimmung immanente Grundrechte sind. Wir sehen dies in der Tradition des Leitbildes des humanistischen Liberalismus.

Unsere Leitlinien
Wir JuLis bejahen die neuen Beteiligungsformen und begrüßen Sie als Möglichkeit der demokrati-schen Teilhabe des Bürgers. Die Mitsprache von Bürgern und Bürgerinnen können konkret vor Ort gestärkt werden,wenn sie mit Gestaltungsspielraum handeln und mitsprechen können und ihre Er-fahrungen bei der Machbarkeit von einzelnen Projekten einbringen. Neben den gesetzlich vorge-schrieben Formen der Bürgerbeteiligung, plädieren wir für die neuen Formen der Bürgerbeteiligung. Bürgerbewegungen und Initiativen, Bürgerhaushalte, Spendenparlamente, Zukunftswerkstätten, Bürgerversammlungen, Bürgerjournalismus und Planungszellen sind beispielhaft die Instrumente hin zu mehr Bürgerbeteiligung und Bürgerorientierung. Damit geht auch für uns ein neues Kulturverständnis einher. Es geht um nichts weniger als die Frage, wie wir unsere Freiheit einsetzen. Zielgerichtet und aktiv, oder passiv und abgewandt mit der „Freiheit” für sich das Desinteresse vorzuziehen.

Wir stehen für das Prinzip der Mitsprache und der Mitverantwortlichkeit. Der sich „wehrende”, demonstrierende und diskutierende Bürger im demokratischen Kontext ist kein Querulant oder Stö-rer des Allgemeinfriedens. Er nimmt sein in ihm immanentes Freiheitsbedürfnis wahr und teilt sich der Politik und der Verwaltung mit. Gewählte Volksvertreter zeichnen sich für uns durch die Eigen-schaft aus, das sie „aktiv zuhören”. Sie nehmen Meinungen und Ideen auf, sie reagieren auf diese und sie zeigen nicht nur unter dem Eindruck von Umfrageergebnissen Aktivität. Weiterhin sind wir bereit nicht nur die neuen Beteiligungsformen zu bejahen, sondern fordern diese auch durch unsere JuLis mit Mandat in den jeweiligen Gremien ein.

Wir JuLis sprechen uns für eine situationsgerechte Anwendung der Beteiligungsformen in der Kommunalpolitik aus. Ein Jugend- und Schülerparlament muss nicht immer tagen, es geht darum in der richtigen Situation, wie mögliche Schulschliessungen oder Veränderung der Schuleinzugskreise, Fragen der Schülerbeförderung oder der Verbesserung der Lebensqualität junger Menschen im all-gemeinen, diese Beteiligungsform zu nutzen. Weitere Beispiele sind die Einberufung des Vergabe-ausschuss für soziale Projekte mit Teilnehmern des Kinder- und Jugendringes, des Kreiselternrates, von sozialen Bürgerinitiativen oder anderen.

Wir fordern die Durchbrechung von soziokulturellen Mustern und sind für abgestufte Mitmachmög-lichkeiten. Die soziale Herkunft darf nicht über die Möglichkeiten der politischen Mitsprache ent-scheiden. Hier sehen wir zum Beispiel die Möglichkeit des Bürgerhaushaltes, bei dem Bürger sich an der Entscheidung über die Verwendung von Mitteln der Kommunen beteiligen können. So können ALG II-Empfänger der optierenden Kommunen sich bei der Verwendung der Finanzen für passive Leistungen und für aktive Eingliederungsleistungen einbringen oder Eltern das Anlegen eines Zebrastreifens auf dem Schulweg beschleunigen. Der Bürger weiß am ehesten, wo der Schuh drückt, dieses Wissen gilt es zu nutzen.

Wir sprechen uns für eine engagementfördernde Infrastruktur aus. Diese ist bedarfsgerecht auszu-bauen. Hierbei sind die bürgerlichen Bestrebungen von Seiten der Verwaltung und Politik zu unter-stützen. Daneben besteht die Möglichkeit der Koordination der einzelnen Initiativen.

Wir erkennen die Notwendigkeit der Information über Beteilungsformen. Nur der aufgeklärte Bür-ger kann sein Recht auf Mitsprache wahrnehmen. Politische Erwachsenenbildung sollte motivierend und informierend wirken. Wir fordern die Kommunalpolitik auf, die Informationsmöglichkeiten diesbezüglich herzustellen oder auszubauen.

Wir sind der Überzeugung, dass Menschen nur dann Verantwortungsbewusstsein entwickeln, wenn sie auch Gelegenheit haben, Verantwortung auszuüben. Entsprechendes Lernen aus der Praxis kann nicht früh genug einsetzen. Wir sprechen uns z.B. für die Teilhabe von Schülern und Schülerinnen aus, über bereitgestellte Budgets frei in ihrer Verwendung zu entscheiden.

Wir wollen Nachbarschaftshilfe und Selbsthilfe aktiver Bürger erleichtern und die bestehenden ge-setzlichen Hürden abbauen. Kommunen sollen auch über neue Formen gemeinschaftlicher Leistung nachdenken. Finanzielle Abgaben an die Stadt könnten durch direktere Formen gemeinschaftsorien-tierter Beiträge ersetzt werden. Warum soll es nicht möglich sein, für einen Verein oder Gewerbebe-trieb, welcher sein Vereinsfahrzeug für den öffentlichen Personennahverkehr im ländlichen Raum zur Verfügung stellt, steuerliche Vergünstigen in Form von erhöhten Freibeträgen zu erteilen?

Bürgerbeteiligung ist für uns kein formaler Akt, sondern ein kommunikativer Prozess, bei dem Ressourcen aus der Bevölkerung genutzt werden. Bürgerbeteiligung ist kein notwendiges Übel, sondern die Möglichkeit die Bevölkerung gewinnbringend einzubinden. Bürgerbeteiligung bedeutet deshalb für uns Freiheit statt Obrigkeitsdenken, Eigenverantwortung statt Unmündigkeit, Themen-nähe statt Ideologie, reiche Vielfalt statt dröge Einfalt, Politik für Bürgerköpfe statt über die Köpfe der Bürger hinweg.

Wir sehen deshalb die Möglichkeit einer strategischen Ausrichtung der JuLis und der FDP hin zu mehr Kommunikation mit Bürgeraktivitäten und -initiativen. Eine bürgernahe Kommunikation ist ein Garant gegen virtuelle Politik, bringt die liberale Politik in die aktive Mitte der Gesellschaft und kann möglicherweise über diesen Brückenschlag die passiven Anteile der Wahlberechtigten errei-chen. Eine bürgernahe Kommunikation emotionalisiert.