Jungen Menschen Vertrauen schenken – Aktiven Feuerwehrdienst ermöglichen!

Die Jungen Liberalen Sachsen-Anhalt fordern das Land Sachsen-Anhalt dazu auf, dass Jugendlichen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr eine Aufnahme in den aktiven Einsatzdienst Freiwilliger Feuerwehren ermöglicht wird.

Für eine Beteiligung von Jugendlichen am Einsatzgeschehen knüpfen wir folgende Bedingungen:

  1. Die Zustimmung der Sorgeberechtigten.
  2. Eine erfolgreiche Teilnahme an dem Grundausbildungsbildungslehrgang nach FwDV 2 sowie eine regelmäßige standortbezogene Ausbildung.
  3. Den Einsatz der Jugendlichen nur außerhalb des akuten Gefahrenbereichs in der Begleitung eines volljährigen Feuerwehrangehörigen mit erfolgreich abgeschlossener Truppausbildung nach FwDV 2.

Bei der Entscheidung ist dem besonderen Schutzbedarf von Jugendlichen Rechnung zu tragen und der individuelle körperliche und geistige Reife zu berücksichtigen.

 

Abschaffung der sogenannten Indizierung durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien

Eine Aufnahme von Medien in die Liste jugendgefährdender Medien durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), eine sogenannte Indizierung, erfolgt auf Antrag von Jugendministern und -ämtern und hat zur Folge, dass ein betroffenes Trägermedium in Deutschland nicht mehr beworben oder öffentlich ausgelegt und nur auf Nachfrage an Erwachsene verkauft werden darf. Betroffene Telemedien dürfen nicht im Fernsehen ausgestrahlt werden und indizierte Internetseiten werden durch das BPjM-Filtermodul oberflächlich vor deutschen Internetnutzern verborgen.  Die Jungen Liberalen Sachsen-Anhalt treten dafür ein, diese Praxis einzustellen und bereits vorhandene Indizierungen aufzuheben.

Freude statt Frustration im Sportunterricht

Die Jungen Liberalen Sachsen-Anhalt sind der Überzeugung, dass ein gut ausgestalteter Sportunterricht mit einer pädagogischen Akzentuierung nicht durch Vereinssport ersetzt werden kann. Vereinssport kann lediglich einen mangelhaft ausgestalteten Sportunterricht ersetzen, welcher Leistung fast ausschließlich durch körperlich-motorische Merkmale definiert und somit bei vielen Kindern und Jugendlichen für Frustration sorgt. Ein erziehender Sportunterricht lässt Kinder und Jugendliche den Wert des Sporttreibens für das eigene Leben erkennen und fördert zudem die soziale, emotionale und geistige Entwicklung. Dabei ermöglicht er allen Schülerinnen und Schülern Erfolgserlebnisse durch vielfältige Erfahrung, steigert deren Selbstwertgefühl und befähigt zur Einschätzung der eigenen Fähigkeiten. 

Die Jungen Liberalen Sachsen-Anhalt fordern deshalb:

  • den Beschluss zur Liberalisierung des Sportunterrichts zu revidieren
  • eine individualisierte Leistungsbewertung im Sportunterricht, welche Anstrengung, Motivation und pädagogische Aspekte stärker berücksichtigt
  • frühzeitige Weiterbildungen für Lehrkräfte bei neuen Lehrplankonzepten

Grundzüge einer liberalen Sportpolitik

1. Breitensport – die kommunale Perspektive

Unter Breitensport werden alle sportlichen Aktivitäten verstanden, die zum Erhalt der körperlichen Fitness dienen, Bewegungsmangel entgegentreten und zudem Spaß und Freude an sportlicher Betätigung erhöhen. Breitensport kommt damit eine wichtige Dimension für die menschliche Gesundheit zu. Daher sollte:

  • a) Breitensport eine größere Rolle im schulischen Alltag spielen. Hier ist das Kultusministerium gefordert, zusammen mit Schul- und Sportpädagogen Konzepte für den Schulalltag zu entwickeln. Die Kinder sollen dabei nicht nur lernen gesund und fit zu bleiben, sondern selbstverantwortlich für ihre eigene körperliche und gesundheitliche Entwicklung einzutreten.
  • b) „Trimm-Dich-Parks“, wie in Leipzig entstanden, sind zu begrüßen. Besonders das dahinterstehe private Engagement entspricht dem selbstverantwortlichen eist des Breitensportes und sollte dazu anregen die „Trimm-Dich-Kampagne“ wieder aufleben zu lassen. Hier können Institutionen wie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) eine Anschubfinanzierung leisten oder alternativ P4P-Programme ausschreiben.

2. E-Sport – der Volkssport von morgen

E-Sport gehört für viele Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene selbstverständlich zum Leben dazu. Es gibt Disziplinen, Wettkämpfe, nationale wie internationale Turniere und in vielen Staaten der Erde – etwa den USW, Frankreich, Brasilien, China usw. – sind E-Sports bereits als offizielle und gleichberechtigte Sportart anerkannt. Daher fordern wir:

  • a) Die Anerkennung und damit einhergehend die Gleichberechtigung des E-Sports mit etablierten Sportarten. Solange, wie Sport noch Gegenstand öffentlicher Förderung ist, muss auch E-Sport gleichberechtigte Fördermöglichkeiten erhalten.
  • b) Im Vergleich zu anderen Sportarten, gehen mit E-Sport aber auch Risiken aus, über die aufzuklären ist. E-Sport darf nicht zur Beeinträchtigung der körperlichen Fitness, sozialer Vereinsamung oder der Abkopplung von der realen Welt führen. Daher muss über E-Sport in der Schule aufgeklärt werden, dazu bedarf es auch Möglichkeiten der praktischen Erprobung.

3. Dopingpolitik – Selbstverantwortung stärken, Doping entkriminalisieren

  • a) Wir fordern eine Legalisierung des Dopings! Bereits heute ist Doping nicht prinzipiell verboten, verboten sind lediglich die Substanzen, die auf der sog. Negativliste stehen. Alles, was nicht auf dieser Liste steht, ist erlaubt. Folge ist ein verdeckter Wettkampf der Ärzteteams, neue Stoffe zur Leistungssteigerung zu entwickeln und am Sportler anzuwenden. Die Folge sind Intransparenz und im verborgenen stattfindendes, legales Doping (Loping).
  • b) Anstatt der Negativlisten soll ein Medikamenten-Pass rücken. Alle Wettkampfsportler werden verpflichtet in gewissen Abständen sich einer Untersuchung zu unterziehen. In dem Medikamenten-Pass werden alle entdeckten Substanzen, die zur Leistungssteigerung genommen eingenommen worden sind, aufgelistet. Zudem sind darin alle weiteren Therapien zur Leistungssteigerung zu notieren, die keine medikamentöse Komponente aufweisen. Die Ergebnisse müssen vor Beginn eines Wettkampfes veröffentlicht werden.
  • c) Strafrechtlich verbotene Substanzen fallen nicht unter diese Regelung
  • d) Die Sportverbände werden zudem verpflichtet ein öffentliches Dopingregister zu führen. Darin werden für jeden Sportler die Ergebnisse seines Medikamenten-Passes über die Zeit seiner sportlichen Aktivität verzeichnet.
  • e) Diese Regelungen sollen nur für den Leistungssport gelten. Zudem bleibt jede Form des Dopings unter 18 verboten. Die Vereine sind darüber hinaus dazu verpflichtet in regelmäßigen Abständen Aufklärungsveranstaltungen zu den gesundheitlichen Risiken von Doping abzuhalten. Berufs- und Profisportler sind dabei zur dokumentierten Teilnahme verpflichtet.

4. Sport und Diversity – Einheit durch Vielfalt

Sport – besonders Volkssport – ist ein Spiegel der Gesellschaft. Vom weißen Mittelständler, über den Transsexuellen bis hin zur afrikanischen Migrantin, betreiben die meisten Menschen auf die ein oder andere Art und Weiße Sport. Damit ist Sport auch ein Schmelztiegel der Kulturen, Religionen und sozialen Milieus. Daher ist auf der einen Seite notwendig, die Vielheit zu zeigen und zu transportieren; auf der anderen Seite muss aber auch die individuelle Leistung und Freiheit im Zentrum stehen. Das bedeute für eine liberale Sportpolitik:

  • a) Wir lehnen Quotierungen jeder Art im Sport ab. Ebenso muss es den Sportvereinen möglich sein, reine Frauen- oder Herrenmannschaften zu bilden.
  • b) Die Toleranz gegenüber trans-, homo- oder bisexuellen Menschen ist zu fördern und homophobe Strukturen, die es gerade im Volkssport Fußball noch immer gibt, sind abzubauen. Hierzu bedarf es individueller Förderprogramme durch die (Dach-)Vereine.
  • c) Toleranz findet ihre Grenzen in der Intoleranz. Eine liberale Sportpolitik darf nicht auf Kosten anderer Minderheiten einem reaktionären Gesellschafts- und Frauenbild aus dem islamischen Kulturkreis nachgeben. Dort wo (wie zunehmend vor allem im Ruhrpott und Berlin der Fall) antisemitische oder homophobe Äußerungen oder gar Taten bekannt werden, muss der Staat strafrechtlich und müssen die Vereine disziplinarisch aktiv werden. Bei Asylbewerbern müssen die Vergehen zudem an die für das Asylverfahren zuständige Behörden kommuniziert werden.

5. Fußball – heiliger Gral mit Macken

Der kollektiven Begeisterung, wenn die deutsche Mannschaft den Pokal nach Hause holt, der Heimatverein einen Sieg einfährt, oder man den Spielern des ansässigen Regionalvereins zujubelt, darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich auch Probleme mit dem Fußball verbinden. Ausschreitungen, Krawalle und Sachbeschädigung gehören leider oft zu den negativen Folgeerscheinungen eines Fußballspiels. Daher fordern wir:

  • a) Die Etablierung einer proaktiven, diversen und friedlichen Fankultur, für die vor allem die jeweiligen Vereine mit Unterstützung des DFB verantwortlich sind.
  • b) Eine Kooperation der Vereine mit der Polizei – im Sinne einer Mitwirkungspflicht – ist unabdingbar. So müssen – natürlich unter Wahrung des Datenschutzes – personenbezogene Daten von „Gefährdern“ schnell und unbürokratisch übermittelt werden. Auch sonstige Straftaten, die innerhalb eines Vereines auffällig werden, sind der Polizei mitzuteilen.
  • c) Vereine, die ihrer Mitwirkungspflicht nachweislich nicht nachkommen und dadurch für vermeidbare Schäden, Randale, Polizeieinsätze oder ähnliches mitverantwortlich sind, sind an den daraus entstanden Kosten für die Allgemeinheit zu beteiligen.
  • d) Der DFB und der DOSB werden jährlich durch den deutschen Steuerzahler gefördert. Damit geht für diese Vereine und deren Untergliederungen die Pflicht einher, sich um eine transparente, korruptionsfreie und Compliance-orientierte Vereinsstruktur zu bemühen. Sollten wiederholt Verstöße oder gar illegale Handlungen festgestellt werden, soll den Vereinen sukzessive die staatliche Förderung entzogen werden.

Kein Drogenverkauf, aber Drogenhilfe

Als Junge Liberale distanzieren wir uns von der Forderung sämtliche Drogen zu legalisieren. Wir fordern stattdessen, dass nur der Konsum der Substanzen und geringe Mengen für den Eigenbedarf entkriminalisiert wird. Hingegen halten wir es weiterhin für sinnvoll und notwendig, dass der Besitz großer Mengen und der Verkauf von bislang nicht legalen Substanzen unter Strafe steht.

 

Neben der Freigabe von Cannabis schließen wir jedoch nicht aus, dass in Zukunft auch weitere Drogen in kontrollierten Verkaufsstellen angeboten werden. Hierfür bedarf es einer umfassenden Risikoabwägung für jede Substanz. Drogen, die ein erhebliches Aggressionspotential oder ein hohes Abhängigkeitsrisiko von der ersten Einnahme an beinhalten, sind hiervon ausgenommen.

 

Zugleich fordern wir eine Verbesserung der medizinischen Behandlung Suchtkranker. Diese muss mehr an die Realität angepasst werden. Insbesondere Angebote, die bereits Hilfe leisten können, solange noch keine tatsächliche Abhängigkeit vorliegt, müssen ausgebaut und besser finanziert werden.

Zudem sollten Nachsorgeangebote, die sich an stationäre Entzugsbehandlungen anschließen, stärker gefördert werden.

 

Weiterhin braucht es Angebote für Abhängige, bei denen das Ziel einer vollständigen Abstinenz mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr erreicht werden kann. Hier muss das Ziel eines möglichst gesunden Konsums erreicht werden. Mögliche Maßnahmen hierfür sind die Testung der Substanzen und die Ausgabe von nicht kontaminierten Spritzen. Gerade diese Menschen sollten durch Sozialarbeiter verstärkt betreut werden.

Diskriminierung abbauen statt Symbolpolitik schaffen

Die Jungen Liberalen Sachsen-Anhalt fordern die Abschaffung der Kennzeichnung „ANST“ oder anderer Formen der Markierung von HIV-Positiven im Informationssystem der Polizei.

Kosten sparen – keine zusätzlichen Gremien schaffen

Die Jungen Liberalen Sachsen-Anhalt lehnen die Forderung des Koalitionsvertrages ab, nach der zukünftig auch in Gemeinden unter 300 Einwohnern ein eigener Ortschaftsrat gewählt werden soll. Wir sehen darin vermeidbare zusätzliche Kosten. Außerdem wird das Problem verschärft, genug Kandidaten für einen Ortschaftsrat, der sowieso nur begrenzte Beschlussmöglichkeiten besitzt, zu finden. Bürgerversammlungen halten wir für das bessere Mittel zur Einbindung der Einwohner.

Vernünftige Unterbringung älterer Häftlinge

Mit einer alternden Gesellschaft steigt auch der Anteil älterer Straftäter bzw. der Anteil der Straftäter, die auch im hohen Alter noch eine Haftstrafe zu verbüßen haben, an. Straftäter aus Altersgründen vor der Haft zu verschonen, ist insbesondere für die Opfer dieser schwer erträglich. Die Landesregierung ist daher aufgefordert, separate Gefängnisabteilungen für Senioren einzurichten, die auf die spezifischen Bedürfnisse dieser sowohl in Bezug auf Sport wie auch auf die Resozialisierung und die Einrichtung im Allgemeinen Rücksicht nehmen.

Feuer frei!

Wir, die Jungen Liberalen Sachsen-Anhalt, sprechen uns für eine Reform der Verordnung zum Sprengstoffgesetz aus. Ziel soll es sein, den Verkauf von sogenannten Feuerwerkskörpern der Kate-gorie 2 an Privatpersonen ganzjährig zu erlauben. Die Verwendung von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 soll darüber hinaus ganzjährig und genehmigungsfrei möglich sein.

Staatsreligion beerdigen – Für einen weltanschaulich neutralen Staat

Die Jungen Liberalen möchten eine Gesellschaft verwirklichen, in der Menschen verschiedener Herkunft, Kultur, Religion oder Weltanschauung gleichberechtigt miteinander leben. Voraussetzung dafür ist, dass die Menschen frei von jeglichen staatlichen Privilegierungen und Diskriminierungen nach ihren Glaubensüberzeugungen oder nichtreligiösen Weltanschauungen leben können.

Voraussetzung ist auch die Erkenntnis, dass das Glaubensbekenntnis der Bevölkerungsmehrheit und die historische Bedeutung des Christentums aus Deutschland kein christliches Land machen. Vielmehr können nur die einzelnen Menschen, nicht aber ganze Länder einer Religion angehören. Das Christentum ist nicht die Staatsreligion Deutschlands.

Die Religionsfreiheit ist untrennbar verbunden mit einer klaren Trennung von Staat und Religion. Nur ein Staat, der Kirche und Glauben konsequent dem nichtstaatlichen Bereich zuordnet, tritt allen Religionen und Weltanschauungen gleich gegenüber. Eine Vermengung von Staat und Religion ist dagegen zwangsläufig mit Ungleichbehandlungen verbunden.

Die Jungen Liberalen wollen daher einen weltanschaulich neutralen Staat in Land und Bund verwirklichen. Wir treten für eine Gleichberechtigung aller Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ein, die mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes im Einklang stehen. Dies ist auch mit einem Verzicht der christlichen Kirchen auf ihre historisch gewachsenen Privilegien verbunden.

Weltanschauliche Neutralität des Staates fördert Integration.

Ein weltanschaulich neutraler deutscher Staat vergrößert die Chancen, dass insbesondere nichtchristliche Migranten sich in Deutschland als gleichberechtigte Bürger fühlen. Wir leben nicht in einem grundsätzlich christlichen Land, in dem Andersgläubige nur geduldet werden.

Weltanschauliche Neutralität respektiert die Interessen der Nichtreligiösen.

Über ein Drittel der Menschen in Deutschland und etwa vier Fünftel der Menschen in Sachsen-Anhalt sind konfessionslos. Auch deren Wertvorstellungen und Weltanschauungen verdienen dieselbe staatliche Anerkennung, die ihnen bei einseitiger Fokussierung des Staates auf die Kirchen nicht zuteil wird. Zudem werden sie durch die finanzielle Privilegierung der Kirchen dazu gezwungen, sie indirekt durch ihre Steuern zu fördern.

Weltanschauliche Neutralität ist Minderheitenschutz.

Gerade im religiösen Bereich kommt dem Minderheitenschutz eine große Bedeutung zu. Wenn staatliche Instanzen religiöse Fragen entscheiden, birgt dies stets das Risiko der Übervorteilung von andersgläubigen Minderheiten. Jeder Religion oder Weltanschauung muss der Staat denselben Wert beimessen, unabhängig davon ob ihr Millionen von Menschen angehören oder ob sie nur von einem einzelnen Menschen gelebt wird.

Weltanschauliche Neutralität hat Vorbildcharakter.

Nur ein Staat, der sich ohne Wenn und Aber als weltanschaulich neutral versteht, nicht jedoch ein bloß christlich-toleranter Staat, kann weltweit als Vorbild für die Verwirklichung von Religionsfreiheit dienen. Wir könnten Staaten, in denen religiöse Bekenntnisse vorgeschrieben und Andersgläubige unterdrückt werden, nur so widerspruchslos entgegentreten.

Darüber hinaus fordern wir folgende Schritte auf einem Weg zu einem weltanschaulich neutralen Staat:

1.      Abschaffung des Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts für Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften

Die Trennung von Kirche und Staat erfordert eine Aufhebung des Status von Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts. Denn hiermit ist öffentlich-rechtliches Handeln der Kirchen, insbesondere das Recht zur Steuererhebung und die Dienstherrenfähigkeit für Beamte nicht vereinbar. Artikel 137 der Weimarer Reichsverfassung (WRV), der über Artikel 140 GG unmittelbar geltendes Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland ist, muss entsprechend geändert werden. Stattdessen soll eine Überführung aller Kirchen und aller Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften in Körperschaften des privaten Rechts (Vereine) erreicht werden. Die mit dem Körperschaftsstatus für Religionsgemeinschaften verbundenen steuerlichen Begünstigungen und andere Privilegien entfallen.

2.      Ablösungen der Staatskirchenverträge

Alle Staatskirchenverträge sollen durch Einmalzahlungen abgelöst werden. Neue Verträge, insbesondere solche, die kein Kündigungsrecht enthalten und so künftige Gesetzgeber undemokratisch in ihren Entscheidungen einschränken, sollen nicht abgeschlossen werden. Viele Gemeinden und Bundesländer sind aufgrund von Konkordaten und Staatskirchenverträgen oft noch aus dem 19. Jahrhundert gezwungen, bis heute regelmäßig Finanz- und Sachleistungen an die Kirchen zu erbringen. Der Bund wird dazu aufgefordert, der Verpflichtung nach Art. 138 WRV endlich nachzukommen und Grundsätze für die Ablösung von Staatsleistungen an Kirchen festzulegen. Steuerbefreiungen und Zuschüsse für wohltätige Zwecke der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften unterliegen dann den allgemeinen Gemeinnützigkeitsbestimmungen. Alle darüber hinausgehenden Privilegien sind abzuschaffen.

3.      Religiöse Symbole im öffentlichen Raum

Die weltanschauliche Neutralität des Staates verlangt, dass in staatlichen Einrichtungen keine religiösen Symbole (wie zum Beispiel das christliche Kreuz) angebracht werden. Staatliche Einrichtungen müssen religionsfreie Räume sein.

4.      Religionsunterricht an Schulen

Die Jungen Liberalen schlagen ein neues Modell für den Religionsunterricht vor, der das allgemeine Verständnis aller Religionen und damit Toleranz fördern soll. Dabei sollen die Schüler aller Schulformen statt an einem Bekenntnisunterricht an einem wertneutralen Religionskunde- und Ethikunterricht teilnehmen. Durch diesen langjährigen und gemeinsamen Unterricht können alle größeren Religionsgruppen differenziert dargestellt werden. Außerdem können allen Schülern philosophische Grundkenntnisse vermittelt werden. Zusätzlich kann Religionsunterricht als Wahlfach angeboten werden. In der Oberstufe soll den Schülerinnen und Schülern zur Wahl gestellt werden, ob sie an einem vertiefenden Religionsunterricht oder einem vertiefenden Philosophie- oder Ethikunterricht teilnehmen möchten. Der Religionsunterricht ist in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Religionsgemeinschaften zu konzipieren. Es ist grundsätzlich jeder zugelassenen Glaubensgemeinschaft die Möglichkeit zu geben, einen Religionsunterricht anzubieten. Die eingesetzten Lehrer sind für die für den Religionsunterricht aufgewendete Zeit hälftig durch die Glaubensgemeinschaften zu bezahlen.

5.      Seelsorge

Die religiöse Seelsorge in staatlichen Institutionen, wie der Bundeswehr, dem Strafvollzug oder der Polizei ist nicht Aufgabe des Staates. Alle Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften haben das Recht, selbst bestellte und bezahlte Betreuung in diesen Institutionen anzubieten. Der Staat soll stattdessen in den gleichen Institutionen eine religionsneutrale psychologische Betreuung bereitstellen.

6.      Staatliche Ausbildung von Priestern

Die Ausbildung von Priestern muss Sache der Religionsgemeinschaften sein. Daher sollen an staatlichen Hochschulen statt theologischer Studiengänge nur religionswissenschaftliche Fächer angeboten werden.

7.      Medien und Religion

Die Jungen Liberalen lehnen staatlich gesicherte Drittsendungsrechte der Kirchen beim privaten und öffentlich-rechtlichen Rundfunk ab. Hierzu soll der Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (RStV), nach dem der katholischen und evangelischen Kirche sowie jüdischen Gemeinden auf Wunsch Sendezeit eingeräumt werden muss, gestrichen werden. Religiöse und weltanschauliche Inhalte bleiben vom Grundauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weiterhin umfasst. Bei der Besetzung der Rundfunkräte sind nicht nur Vertreter der christlichen Kirchen, sondern auch Vertreter anderer Religionsgemeinschaften zu berücksichtigen.

8.      Gotteslästerung

Der Strafbestand der Gotteslästerung (§ 166 StGB) ist mit Grundrechten wie der Meinungsfreiheit unvereinbar und soll deswegen gestrichen werden.