Abgeordnetenentschädigung transparenter gestalten

Die Leistungen des Landes an Abgeordnete ist auf zwei Komponenten zusammenzufassen:

a) Der Entlohnung für die Tätigkeit als Abgeordneter und

b) einem Betrag für den Betrieb eines Abgeordneten- und eines Wahlkreisbüros (Mitarbeiter, Büroausstattung u.a.)

Die bisher zusätzlich gezahlte Kostenpauschale für die in Ausübung des Mandats entstehenden Kosten sowie die Pauschale für den Betrieb eines Wahlkreisbüros entfallen ebenso wie die Übernahme von Sozialversicherungsbeiträgen für Mitarbeiter. Ferner entfällt das Übernachtungsgeld und die Kostenübernahme für eine Zweitwohnung.

Die Abgeordneten haben die Sozialversicherungsbeiträge für sich vollständig selbst zu tragen.

Das an aus dem Landtag ausgeschiedene Abgeordnete gezahlte Übergangsgeld wird für jedes Jahr im Landtag einen Monat lang gezahlt, maximal jedoch ein Jahr.

Die Möglichkeit für Abgeordnete, bei mehr als zehnjähriger Zugehörigkeit zum Landtag früher Altersentschädigung zu erhalten, ist zu streichen.

Die Entlohnung für einen Abgeordneten ist auf 7.000 € festzusetzen. Die Anpassung erfolgt in Höhe der durchschnittlichen Lohnsteigerung der Einwohner Sachsen-Anhalts.

Der Betrag für den Betrieb eines Abgeordneten- und Wahlkreisbüros wird nur bei Einrichtung eines Wahlkreisbüros gezahlt. Der Betrag ist auf 3.000 € festzusetzen und wird jährlich in Höhe der Veränderung des Verbraucherpreisindex angepasst.