Soziale Grundsicherung durch das liberale Bürgergeld

Die Jungen Liberalen Sachsen-Anhalt fordern eine grundlegende Reform der Grundsicherung in Deutschland hin zu einem liberalen Bürgergeld.

Die Freiheit der Menschen ihr Leben selbst in die Hand zunehmen, bedeutet auch Verantwortung, Verantwortung sich selbst und anderen gegenüber. Denn die Freiheit des einzelnen findet in der Freiheit anderer ihre Grenze. So gilt es den Menschen auch tatsächlich zu ermöglichen Freiheit zu leben. Also stellt sich die Frage ob und ab wann jeder Mensch auch am gesellschaftlichen Leben selbstverantwortlich teilhaben kann. Diese Teilhabechancen zu ermöglichen ist Aufgabe einer Gesellschaft in der der einzelne für sich selbst Freiheit beansprucht und somit Verantwortung sich selbst und anderen gegenüber trägt. Daher trägt Gesellschaft Verantwortung denen gegenüber, die nicht oder noch nicht für sich selbst Verantwortung übernehmen können. Um den Bürgern diese Freiheit zu ermöglichen ist es notwendig, sie vor Armut und somit vor dem Verlust an Teilhabechancen zu bewahren. Die Jungen Liberalen fordern daher die Einführung des Bürgergeldes. Das Bürgergeld ist Kernelement liberaler Sozialpolitik und leistet Absicherung ohne die Leistungsbereitschaft einzuschränken. Das Prinzip der Negativbesteuerung kombiniert im Fall des Bürgergelds steuerliche Freibeträge mit sozialen Transferleistungen: Alle steuerfinanzierten Sozialleistungen werden durch das Bürgergeld ersetzt. Das Bürgergeld deckt somit die Kosten für Ernährung und Kleidung, Wohnung und Haushaltsführung sowie die Mindestbeiträge für Kranken- und Pflegeversicherung pauschal ab. Nicht integriert wird die Hilfe in besonderen Lebenslagen sowie Leistungen aus Sozialversicherungen.

Die Höhe des Bürgergelds dient der Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums. Ein Anspruch auf Bürgergeld besteht für Deutsche sowie für aufenthaltsberechtigte Ausländer. Der Anreiz zur eigenen Leistung wird erhalten, indem die Leistungsbereitschaft der Empfänger an die Auszahlung des Bürgergeldes geknüpft wird. Dies bedeutet das, wenn ein Empfänger die Aufnahme einer zumutbaren Arbeit erstmalig verweigert, ihm das Bürgergeld um 30% gekürzt wird. Bei einer weiteren Ablehnung einer zumutbaren Arbeit erfolgt eine weitere Kürzung um 30 %. Ebenso ist durch eine geeignete Wahl der Hinzuverdienstmöglichkeiten der Anreiz zur Aufnahme einer Beschäftigung zu steigern. Das derzeitige System der Hinzuverdienstmöglichkeiten unterstützt zwar die Aufnahme von Minijobs, jedoch nicht die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Diese ist aber notwendig um die nachhaltige Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu steigern.

Daher fordern die Jungen Liberalen bis zu einem Hinzuverdienst von 200€ diesen voll auf das Bürgergeld anzurechnen, darüber hinausgehende Einkommen werden zu 50vH auf das Bürgergeld angerechnet. Ausgenommen sind hiervon Ferien- und Nebenjobs von Schülern und Studenten.