Sicherstellungsauftrag in der Krankenhausversorgung liegt beim Land

Die Jungen Liberalen Sachsen-Anhalt fordern, dass der im §2, Abs. 1 Krankenhausgesetz Sachsen-Anhalt (KHG LSA) definierte Sicherstellungauftrag der Landkreise und kreisfreien Kommunen nach Maßgabe des Krankenhausplanes künftig in Zuständigkeit des Landes liegt.

Eine Tabakabgabe für das Gesundheitssystem

Die Jungen Liberalen fordern, dass die Tabaksteuer durch eine zweckgebundene Abgabe ersetzt wird.

Die Mittel aus dieser sollen:

  1. In gezielte suchtpräventive und gesundheitsfördernde Programme z.B. des Bundesministeriums für Gesundheit fließen. Diese sollen dazu dienen eine aufgeklärte Entscheidung über das eigene Suchtmittel-Verhalten zu treffen. Zum anderen sollen jedoch auch andere Präventionsmaßnahmen, die die allgemeine Gesundheit fördern davon profitieren.
  2. In den nationalen Gesundheitsfonds eingezahlt und gegebenenfalls über den Risikostrukturausgleich verteilt werden. Ein Äquivalent soll auch für Private Krankenversicherer möglich sein. So sollen Krankheitsbilder, die häufig durch Suchtverhalten verursacht werden, und deren immensen Folgekosten im Sinne des Verursacherprinzips abgefangen werden.

Den daraus resultierenden Mehreinnahmen der Krankenkassen soll eine Senkung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge in gleicher Höhe gegenüberstehen.

Die Höhe der Tabaksteuer soll sich dabei langfristig an den geschätzten Folgekosten für das Gesundheitssystem orientieren.

Eine solche Abgabe fordern die Jungen Liberalen Sachsen-Anhalt auch für alkoholische Getränke und stark zuckerhaltige Lebensmittel.

Bundesfreiwilligendienst verbessern

Seit seiner Einführung im Jahr 2011 hat sich der Bundesfreiwilligendienst (BFD) als äußerst erfolgreich erwiesen. Jedoch gibt es an einigen Stellen noch Raum für Verbesserungen:

  1. Nicht wenige Teilnehmer brechen ihren BFD ab, da sie mit ihrer Einsatzstelle unzufrieden sind. Daher fordern die Jungen Liberalen Sachsen-Anhalt die Einrichtung eines Evaluationsprogramms, das Einsatzstellen mit besonders hohen Abbrecherquoten überprüft und bei qualitativen Verbesserungen unterstützt.
  2. Soziales Engagement darf nicht finanziell bestraft werden. Daher sollen alle mit dem BFD verbundenen Einnahmen, wie das gewährte Taschengeld oder bezogene Sachleistungen, zukünftig nicht mehr auf das Arbeitslosengeld II beziehungsweise die Grundsicherung angerechnet werden.
  3. Außerdem sollen neben dem Taschengeld zukünftig auch geleistete Sachleistungen wie Unterkunft und Verpflegung oder entsprechende Geldersatzleistungen steuerfrei sein.
  4. Um den BFD für Senioren attraktiver und flexibler zu gestalten, soll für sie die Mindestdienstzeit von 20 Stunden pro Woche aufgehoben und das Taschengeld sowie der Sachbezugswert von Unterkunft, Verpflegung und Dienstkleidung nicht mehr als Hinzuverdienst auf die Rente angerechnet werden.

Den Mindestlohn entbürokratisieren

Bei all dem Fortschritt, den der Mindestlohn für viele Beschäftigte im Niedriglohnsektor gebracht hat, stellt er für viele Unternehmen eine Belastung dar. Die horrende Bürokratie ist dabei oft wesentlich problematischer als das Bezahlen des Mindestlohns an sich.

Mit folgenden Maßnahmen ließe sich der Mindestlohn schnell und unkompliziert entbürokratisieren, ohne dass eine zusätzliche Betrugsgefahr besteht:

  1. Zukünftig soll nur noch die Dauer der Arbeitszeit statt den genauen Uhrzeiten dokumentiert werden müssen und die Frist hierfür von einer Woche auf einen Monat verlängert werden.
  2. Die Dokumentationspflicht soll zukünftig nur bis zu dem Einkommen gelten, dass bei der gesetzlich maximal zulässigen Arbeitszeit mit dem Mindestlohn höchstens verdient werden kann. Bei allen Einkommen über dieser Grenze muss mindestens der Mindestlohn gezahlt worden sein.
  3. Für Arbeitsverhältnisse bei denen genaue Arbeitszeit und der Stundenlohn (tarif-)vertraglich festgelegt wurden soll die Dokumentationspflicht ebenfalls entfallen, da hier Kontrolle durch den Vertrag gewährleistet ist.
  4. In kleinen und mittelständischen Unternehmen mitarbeitende enge Familienangehörige sollen vom Mindestlohn ausgenommen werden.

Des Weiteren fordern wir freiwillige Praktika, die nicht länger als sechs Monate dauern, wieder von der Mindestlohnpflicht zu befreien. Bei einem Praktikum handelt es sich nicht um einen langfristig angelegten Vollzeitjob, sondern um ein kurzfristiges Arbeitsverhältnis bei dem der Praktikant weniger vom Gehalt, sondern besonders von der Betreuung und der Erfahrung profitiert. Leider ist der Mindestlohn für Praktikanten hier ein Einstellungshindernis, was sich an der stark rückläufigen Zahl freiwilliger Praktika zeigt.

Die Jungen Liberalen Sachsen-Anhalt bekennen sich zur Mindestlohnkommission (MLK) und zum Grundrecht der Tarifautonomie. Daher lehnen wir alle politischen Forderungen, den Mindestlohn auf einer bestimmten Höhe festzusetzen entschieden ab. Die MLK verfügt mit Vertretern aus der Wissenschaft sowie von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden über die bestmögliche Fachkompetenz einen realistischen Mindestlohn festzusetzen, der die Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gleichermaßen berücksichtigt. Im Gegensatz dazu verfügt die Politik weder über die notwendige Fach- noch Praxiskenntnis und die Forderungen der Parteien drohen schnell in einem Überbietungswettbewerb zu enden.

Im Zuge dessen sprechen wir uns auch dagegen aus, eine Entlohnung über dem Mindestlohnniveau zu einem Bewertungskriterium bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu machen. Für uns unterliegt der Staat stattdessen der Verantwortung, die Steuermittel der Bürger möglichst effizient einzusetzen, also Qualität und Preis eines Angebotes entsprechend abzuwägen.

Wir sprechen uns gegen einen europäischen Mindestlohn aus. Derart schwerwiegende wirtschaftspolitische Entscheidungen muss jeder Mitgliedsstaat selbst treffen.

Die „Volkskrankheit Allergie“ wirksam bekämpfen

Präambel
Von allergischen Erkrankungen sind in Deutschland etwa 40% aller Erwachsenen und 50% aller Kinder betroffen. Eine frühzeitige Behandlung im Kinder- und Jugendalter ist notwendig, um eine Weiterentwicklung der Erkrankung hin zu weiteren Allergien und Komorbiditäten bis hin zum allergischen Asthma bronchiale zu verhindern.

§1 Prävention
Viele allergologischen Erkrankungen können durch präventive Maßnahmen verhindert oder wenigstens in ihrem Verlauf verhindert werden. Hauptziel ist dabei den „atopischen Marsch“ aufzuhalten.

Primärprävention

Die Primärprävention zielt auf die Verhinderung der Entstehung von Allergien durch Beseitigung der krankheitsentstehenden Ursachen. Besondere Bedeutung kommt hier schulischen und vorschulischen Einrichtungen, wie berufsberatenden Einrichtungen zu.

A) Schulische- und vorschulische Einrichtungen:

  • Kindergärtner und Lehrer müssen über die Bedeutung und Verhinderung aufgeklärt werden, um dieses Wissen an ihre Kinder weitergeben zu können. Hierzu müssen von den zuständigen Schulbehörden Weiterbildungsprogramme angeboten werden.
  • Kooperationen mit regional ansässigen Allergologen an der Schule und in Kindergärten können zur Sensibilisierung der Kinder und Jugendlichen mit dem Thema führen.
  • Eltern müssen im Kindergarten und bei Einschulung darüber aufgeklärt werden, dass im Falle familienbedingter allergischer Vorerkrankungen erhöhte Risiken für ihre Kinder bestehen. Daher sollten in der Familie auftretende allergische Vorerkrankungen dem Kindergarten und der Schule (freiwillig und unter Einhaltung des Datenschutzes) mitgeteilt werden.

B) Berufsbildende und berufsberatende Einrichtungen:

  • Informationen, die – etwa von der Agentur für Arbeit – zu Ausbildungsberufen weitergegeben werden, müssen bei Berufen, die mit einem hohen Erkrankungsrisiko versehen sind (teilw. Bis zu 30%) mit einem warnenden Hinweis versehen sein, der den Interessenten auf diesen Umstand hinweist.
  • Berufsinteressenten, die keine positive Familienanamnese aufweisen, müssen empfohlen werden sich eines Allergietests zu unterziehen, um mögliche Risiken auszuschließen.

Sekundärprävention

Von Sekundärprävention spricht man bei Maßnahmen, wenn eine allergische Krankheit ausgebrochen ist mit dem Ziel eine Manifestation der Krankheit sowie einen Etagenwechsel hin zu chronischen Erkrankungen wie Asthma bronchiale zu vermeiden. Hier sind – zusätzlich zu den bestehenden Maßnahmen nötig:

  • Allergenarmes Essen in Schulkantinen und Kindergärten
  • Finanzielle Unterstützung von betrieblichen Investitionen in Allergieschutzmaßnahmen für die Mitarbeiter
  • eine frühzeitige Behandlung der Patienten mit wirksamen und innovativen Arzneimitteln und Therapieallergenen (siehe nächster Punkt)

§2 Spezifische Immuntherapie (SIT)

Die (Allergen-)Spezifische Immuntherapie (AIT oder SIT – auch als „Hyposensibilisierung“ bezeichnet, ist die einzige Therapieoption, die eine allergische Erkrankung nicht nur symptomatisch behandelt, sondern langfristig bekämpft und ausmerzen kann. Ihr kommt daher eine zentrale Rolle in der Allergologie zu.

Bis heute sind aber nur ein Bruchteil aller Präparate zur SIT staatlich zugelassen (36%). Die restlichen besitzen keine Zulassung und in vielen Fällen nicht einmal eine durch Studien belegte Wirksamkeit. Um dieser Fehlallokation von Mitteln entgegenzuwirken und einer adäquaten Patientenbehandlung zu dienen, sind folgende Schritte umzusetzen:

  • das Ende des TAV-Prozesses sollte gesetzlich auf das Ende 2021 festgelegt werden. Bis dahin sind grundsätzlich von Seiten der Ärzteschaft Präparate zu verordnen, die den Ansprüchen der 2014 veröffentlichten S2k-Leitlinie zur SIT folgen – also über
  • Nicht zugelassene Präparate kann der Arzt – wenn zugelassene Präparate keine Wirksamkeit am Patienten zeigen – im gesetzlichen Rahmen als Off-label-use verordnen.
  • Die TAV trifft keine Aussagen zur Erstattungsfähigkeit er SIT. Therapieallergene ohne arzneimittelrechtliche Zulassung sind zwar noch grundsätzlich verordnungsfähig, sollten aber die Erstattungsfähigkeit (vom benannten Off-label-use abgesehen) entzogen werden.
  • Es ist eine Reform des allergologischen Erstattungsrechtes anzustreben. Für die Preisfindung von Therapieallergenen soll zukünftig – wie bei anderen Arzneimitteln bereits gang und gebe – der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zuständig sein.

§3 Seltene Allergien

Seltene Allergene fallen schon heute nicht unter die allgemeine Zulassungspflicht der TAV. Trotzdem gibt es hier große Mängel und eine massive Unterversorgung der betroffenen Patienten. Daher sind folgende Änderungen anzustreben:

  • Die juristische Regelungslosigkeit der seltenen Allergene soll zugunsten des Rechtsstatus des „Seltenen Allergens“ abgeschafft werden.
  • Hierfür muss eine bisher in der TAV nicht genannte Kenngröße ermittelt werden, ab welcher Patientenzahl ein Allergen als selten einzustufen ist. Aller Allergene, die oberhalb dieser Kenngröße liegen, unterfallen voran den Regelungen der TAV.
  • Für Seltene Allergene soll eine ähnliche rechtliche Struktur erarbeitet werden, wie für Orphan Drugs. Die Vergütung und der patentliche Schutzstatus müssen Anreizwirkung für Pharmaunternehmen entfalten, vermehrt in die Erforschung und Entwicklung allergologischer Medikamente zu investieren.

Die Grundlagen einer liberalen Gesundheitspolitik

Digitalisierung, Dezentralisierung und Mobilisierung

Präambel

Jeder Deutsche hat das Recht auf eine gute, umfassende und dem anerkannten Stand der Wissenschaft folgende medizinische Behandlung. Dieses Recht ist nicht vom Bundesland oder Wohnort der Patienten abhängig. Trotzdem können in Sachsen-Anhalt viele Probleme ausgemacht werden, die in der Folge zu einer schlechteren Behandlung von Patienten im ländlichen Raum führen. Dazu zählen lange Anfahrtswege zum nächsten Krankenhaus, Krankenhausschließungen, Innovationsstaus, Ärztemangel sowie der Pflegenotstand.
Um diesen Notstand zu beheben, müssen neue und mutige Schritte in Richtung Digitalisierung und Dezentralisierung gegangen werden.

 

§1 Digitalisierung

 

Die Digitalisierung schreitet immer weiter voran und durchdringt mehr und mehr Lebensbereiche der Menschen. Dies gilt auch für die medizinische Versorgung.  Hier fordern die Jungen Liberalen Sachsen-Anhalt eine Digitaloffensive. Gesetzliche Regulationen müssen sich auf den Bereich der konkreten Patientenbehandlung beschränken – rein privat genutzte Soft- oder Hardware (etwa Apps oder Gesundheitsarmbändern) sollen weiterhin von jedem nach eigenem Ermessen ohne Einschränkungen genutzt und dort erhobene Daten im Rahmen der bestehenden Datenschutzbestimmungen an Hersteller weitergegeben werden dürfen. Für den Bereich der Patientenbehandlung fordern wir folgende Punkte umfassen:

 

Schaffung von Rechtssicherheit

a) Für den behandelnden Arzt

Medizinrechtlich muss gemäß §630 Abs. 2 BGB jede Behandlung grundsätzlich dem Facharztstandard entsprechen. Diese Regelung ist in der telemedizinischen Behandlungspraxis nicht immer einzuhalten. In der Folge kann es zu Haftungsrisiken für den Arzt kommen. Um diese auszuschließen, muss ein gesonderter „Digital-Facharztstandard“ entwickelt werden, der dieselbe Behandlungsqualität und -sicherheit wie der reguläre Facharztstandard aufweist, allerdings auf anderem Wege zustande gekommen ist.

Dazu zählt:

  • Ärzte, die telemedizinische Leistungen erbringen möchten, müssen hierzu eine Weiterbildung absolvieren.
  • Patienten müssen über die Anforderungen telemedizinischer Behandlungen aufgeklärt werden („Informed Consent“). Bei umfassenden, auf längere Zeit angelegten Behandlungen müssen die Patienten zu Beginn der Behandlung von dem behandelnden Arzt oder einer dafür geschulten Person über die richtige Verwendung der benötigten Hard- und Software aufgeklärt und ggf. geschult werden (soweit der Patient Einfluss auf diese ausüben kann).
  • Die Jungen Liberalen Sachsen-Anhalt begrüßen die Entwicklung eigener Leitlinien zur Telemedizin. Hier sind zügig weitere telemedizinische Leitlinien mit dem Schwerpunkt ländliche Versorgung – unter Mitwirkung zentraler Ethikkommissionen – zu erarbeiten.

 

b) Für den Patienten

Die Patienten können enorm von telemedizinischen Leistungen profitieren. Im Besonderen für Menschen in ländlichen Regionen kann Telemedizin zudem einen großen Gewinn an Lebensqualität mit sich bringen. Wichtig ist jedoch für jeden Einzelnen, dass Klarheit über seine Rechte und Pflichten und über die Datensicherheit besteht.

Dazu zählt für die Patienten:

  • Die Mitwirkungspflichten des Patienten müssen klar kommuniziert werden. Kommt der Patient diesen nicht nach, muss dies einen Abbruch der Behandlung zur Folge haben.
  • Telemedizinische Software/Hardware muss (sofern sie noch nicht dem MPG unterfallen) – vergleichbar einem Medizinprodukt – definierten und staatlich geprüften Kriterien entsprechen. Nur dann darf sie am Patienten zum Einsatz kommen. 
  • Telemedizinisch gewonnene Daten dürfen von den Krankenkassen oder Unternehmen grundsätzlich nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, der gesundheitliche Schutz des Patienten oder die Abwehr von gefahren für die bevölkerung machen dies erforderlich. Gesammelte Daten müssen so weit wie möglich anonymisiert werden.

Bereitstellung der technischen Voraussetzungen

  • Die Voraussetzung einer patientenzentrierten telemedizinischen Behandlung und Versorgung ist eine schnelle und zuverlässige Internetverbindung. Gerade auf dem Land gibt es hier noch große Defizite, die durch einen beschleunigten Netzausbau abzustellen sind.
  • Mittelfristig ist unser Ziel, dass alle medizinischen Daten, die im Laufe der Diagnostik, der Patientenbehandlung und -compliance erhoben werden, für dem behandelnden Arzt durch eine einheitlichen medizinischen Kommunikationsstandard für medizinische Daten leitliniengerecht aufbereitet werden.
  • Krankenhäuser sind zu „smart hospitals“ (digital voll vernetze Krankenhäuser) weiterzuentwickeln und auszubauen. Wichtig ist dabei, dass die dafür nötigen Investitionskosten vom Bund getragen werden – die duale Finanzierung ist hier durch einen „Innovationsfond Smart Hospitals“ zu ergänzen.
§2 Dezentralisierung


Um die Versorgung im ländlichen Raum weiter zu verbessern, ist es neben der digitalen Vernetzung wichtig, für alle Patienten weiterhin den physischen Zugang zum Gesundheitswesen – auch in der unmittelbaren Wohnumgebung – aufrechtzuerhalten bzw. dort, wo er bereits nicht mehr vorhanden ist, wiederaufzubauen.

Dieses Ziel kann aber nicht dadurch erreicht werden, eine flächendeckende stationäre Versorgungsstruktur aufzubauen. Die geringen Patientenzahlen würden in diesen Einrichtungen dazu führen, dass die Behandlungsqualität abnimmt und gleichzeitig die relativen Kosten steigen. Weder aus Patienten- noch aus Kostensicht wäre daher ein Ausbau des stationären Sektors sinnvoll. Viel eher wollen wir die Versorgungslandschaft weiter dezentralisieren. Konkret fordern wir:

  • Ausbau des Konzepts der „Gemeindeschwester“. Hierbei handelt es sich um eine Pflegefachkraft, die eine Zusatzqualifikation zur „Gemeindeschwester“ erworben hat. Ihr wird ein Gebiet zugewiesen, indem sie Patientenbesuche abstattet und grundlegende medizinische Leistungen – auch ohne Beisein eines Arztes – erbringen darf. Zudem soll sie befähigt werden, selbstständig Überweisungen an Fachärzte auszustellen.
  • Grundsätzlich unterstützen wir den Abbau überschüssiger Bettenkapazitäten in Sachsen-Anhalt auch unter Inkaufnahme der Schließung weiterer kleinerer Krankenhäuser. Trotzdem muss weiterhin gelten, dass jeder Patient im Notfall einen möglichst schnellen Zugang zu intensivmedizinischen Behandlungsangeboten hat. Die Notfallversorgung ist aktuell immer an Krankenhäuser angeschlossen. Diese Einheit ist aufzubrechen. Daher fordern wir die Einrichtung von dezentralen Rettungsstationen nach dem amerikanischen System der „Emergency rooms“. Es handelt sich dabei um eine aus einem Krankenhaus ausgegliederte erweiterte Notaufnahme, die in einem dünn besiedelten Gebiet eingerichtet wird. Hier soll eine erste Triage der Patienten stattfinden und je nach Dringlichkeit eine Überführung in das stationäre oder ambulante Versorgungssystem. Zudem kann hier eine erste Notfallversorgung stattfinden. Schwerste Notfälle sollen weiterhin direkt in eines der Maximalversorgenden Krankenhäuser gelangen. Langfristig sollte die Notfallversorgung zu einem intermediären Sektor zwischen ambulanter und stationärer Versorgung weiterentwickelt werden. Dies muss sich auch in einer gesonderten und ggf. weniger fallzahlabhängigen Finanzierung widerspiegeln.
  • Wir streben den Aufbau einer mobilen Versorgung an. Dabei handelt es sich um (Fach-)Arztpraxen in LKWs, Busse oder Anhängern, mit denen Ärzte über das Land fahren und medizinische Leistungen erbringen.
  • Die Ausstattung dieser Gefährte darf in Qualität und Umfang der einer regulären Arztpraxis nicht untergeordnet sein. Die Fahrpläne dieser mobilen Einheiten müssen durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Sachsen-Anhalt geplant und kommuniziert werden. Für die Ärzte, die sich dafür entscheiden, in mobilen Praxen zu behandeln, soll ein eigener Vergütungsschlüssel entwickelt werden, der deren Kosten für die Praxis, die Fahrkosten und den Unterhalt berücksichtigt.
  • Ärzte, die bereits eine eigene Praxis besitzen, sollen die Möglichkeit bekommen, parallel eine mobile Praxis zu betreiben. Sie bekommen dadurch die Möglichkeit, auf dem Lande an ausgewählten Tagen/Wochen medizinische Versorgung anzubieten, ohne selbst auf dem Lande leben oder praktizieren zu müssen.

 

Vernetzt denken!

Digitalisierung und Dezentralisierung sind nicht als zwei getrennte Säulen, sondern als Einheit zu verstehen. Das bedeutet, dass alle neuen Versorgungsstrukturen von Beginn an telemedizinisch zu integrieren sind.

 

§3 Mobilisierung


Neben Dezentralisierung und Digitalisierung bedarf es auch einer Stärkung der Mobilität der Ärzte und Patienten. Dazu benötigt es ein Bündel verschiedenster Maßnahmen, die über die eigentliche Gesundheitspolitik hinausgehen:

  • Ländliche Regionen sind für junge Menschen häufig deshalb unattraktiv, weil dort kaum soziale Infrastruktur und eine nur ungenügende Anbindung an städtische Zentren vorhanden sind. Daher gilt es ländliche Regionen durch gezielte Investitionen im Bereich des Straßenausbaus, der Kinderbetreuung und des Ausbaus des ÖPNVs zu fördern.
  • Das Rotationsmodell soll bei Bedarf stärker gefördert werden. Hier werden in benachbarten Ortschaften/Landkreisen/Regionen Multifunktionspraxen eingerichtet, die für unterschiedliche fachärztliche Behandlungen geeignet sind. Diese können dann von unterschiedlichen in der Region ansässigen Fachärzten in beispielsweise wöchentlicher Rotation genutzt werden und erzielen so die Abdeckung eines deutlich größeren Gebietes.
  • Landarztstipendien sind ein wichtiger Baustein, um die zukünftige medizinische Versorgung auf dem Lande sicherzustellen. Daher sind betreffende Programme zu evauluieren und ggf. auszubauen.
  • Über die KVen soll verstärkt ein Monitoring der Ärzte und Patienten stattfinden. Im Zuge einer zunehmenden Digitalisierung und Dezentralisierung ist es wichtig, dass der Patient über eine zentrale Stelle, sich schnell und unbürokratisch darüber informieren kann, welche Ärzte, welches Fachgebietes, sich wann und wo in seiner Gegend aufhalten.

Wahlfreiheit für Beamte im Gesundheitssystem

Die Jungen Liberalen Sachsen-Anhalt fordern, dass auch Beamten durch den Dienstherrn der Arbeitgeberanteil am Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse finanziert wird. Dies ist optional zum Angebot der Beihilfe für eine private Krankenversicherung bereitzustellen, ohne das Beihilfesystem abzuschaffen.

Gegen die Genderisierung der deutschen Sprache

Die Stadt Hannover hat beschlossen, dass die gesamte städtische Verwaltungssprache „geschlechtergerecht“ gegendert werden soll. So soll das Rednerpult in Zukunft Redepult heißen. Diese Form der falschverstanden Gleichstellungspolitik lehnen wir strikt ab.

  1. Gendersprache verfälscht die deutsche Sprache! Ein „Studierender“ ist eine Person, die im Moment des Sprechers studiert.
  2. Gendersprache diskriminiert das dritte Geschlecht! Während das grammatische Geschlecht immer Ganzheiten formuliert und damit alle benannten Personen inkludiert, selektiert Gendersprache nach Geschlechtern.
  3. Freie Evolution, statt linke Sprachrevolution! Wir wenden uns nicht gegen sprachliche Wandelprozesse! Dort aber, wo ein solcher Prozess von oben verordnet wird, greift er in die Sprach- und Ausdrucksfreiheit von Individuen ein, führt zur Verfälschung der Grammatik und wendet sich eklatant vom normalen Sprachgebrauch der (in der Regel nicht Gender-Studies-Studierenden) Bürger ab. Daher lehnen wir solche Eingriffe als illiberal strikt ab.

Kinder willkommen – Für eine landesweite Kita-Datenbank

Die Jungen Liberalen Sachsen-Anhalt fordern die Einführung einer landesweiten und öffentlich erreichbaren Datenbank mit offenen Kita-Plätzen. Sie soll neben einer interaktiven Karte eine Filterfunktion enthalten, die Kriterien wie Bildungsangebote, pädagogische Bildungskonzepte, Kita-Größe und Gebühren auswählen lässt. Es soll sich jede kommunale und freie Kita, Elterninitiativen, sowie Tagesmütter listen lassen. Des weiteren soll die Datenbank eine Option auf Kitaplatz-Tausch enthalten.

Landeskoordinierungsstelle ablehnen – Vereine stärken

Wir als Junge Liberale Sachsen-Anhalt halten das Thema Gleichstellung von Homosexuellen für ein sehr relevantes Thema, dem mehr Aufmerksamkeit entgegengebracht werden sollte. Trotzdem lehnen wir die Schaffung einer Landeskoordinierungsstelle zur Gleichstellung Homosexueller ab. Ebenfalls wird die Ansiedlung der Beratung für Opfer homophober Gewalt bei der Staatsanwaltschaft abgelehnt. Wir fordern stattdessen, die in diesem Bereich tätigen Vereine in Sachsen-Anhalt besser (finanziell) zu unterstützen.