Seit mehreren Monaten nun stehen einige Staaten der Eurozone vor der Zahlungsunfähigkeit. Die Politik reagierte mit „Rettungspaketen“, so wie man es seit dem Ausbruch der Finanzkrise schon in anderen Bereichen tat. Die vermeintliche „Alternativlosigkeit“ und die Geschwindigkeit, mit der plötzlich politische Entscheidungen getroffen werden, deren Ausmaß niemand abschätzen kann, sorgen leider dafür, dass eine konstruktive Debatte über derartige Maßnahmen bisher selten aufkam. Auch eine Diskussion über die Ursachen der Eurokrise endet zumeist mit einer Schelte über die „bösen Spekulanten“, die einen Staat in den Ruin treiben wollen, um sich daran zu bereichern.
Alternativlos erscheint nur eines: Eine grundlegende Debatte über die Ursachen der Zahlungsprobleme einiger Eurostaaten und vor allem über sinnvolle Lösungen.
Die Geburtsfehler des Euro und die Folgen
Die sogenannten Maastrichter Kriterien sollen angelegt werden, wenn ein Staat dem Euro beitreten möchte und sie sollen von den Mitgliedern der Eurozone stets eingehalten werden. Der Schwachpunkt ist jedoch, dass der Europäische Rat darüber zu entscheiden hat, ob ein Defizitverfahren eingeleitet wird und ob am Ende Sanktionen verhängt werden. Das Sprichwort „eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“ gilt wohl auch für die Regierungschefs der Mitgliedsstaaten. So wurden in den vergangenen Jahren zwar einige blaue Briefe an Defizitsünder verschickt, zu einer Strafe kam es nie. So waren 2009 Finnland und Luxemburg die einzigen Eurostaaten, die die 3%-Grenze bei der Neuverschuldung noch einhielten. Eine disziplinierende Wirkung existiert also nicht, da das Risiko bestraft zu werden gegen null geht. Eine Korrektur dieser Regelungen ist daher dringend erforderlich. Die Kontrolle der Maastricht-Kriterien und die Entscheidung über mögliche Sanktionen muss Aufgabe der Kommission und des Parlaments werden, wobei dem Parlament ein Initiativrecht einzräumen ist. Auch die Einrichtung eines Automatismus ist erforderlich, der bei einer Verletzung der 3%-Grenze bei der Neuverschuldung zur Eröffnung eines Defizitverfahrens führt. Die Neuverschuldung ist generell nur in wirtschaftlich schlechten Zeiten zuzulassen, in guten Zeiten ist stärker als bisher auf einen ausgeglichenen Haushalt zu drängen. Verschuldung darf nicht die Regel sein. Die Sanktionsmöglichkeiten müssen auch Stimmrechtsentzug und, sofern inerhalb mehrerer Jahre kein Fortschritt erkennbar ist, auch den Ausschluss aus der Eurozone zur Folge haben.
Die Europäische Zentralbank
Das Primärziel der EZB ist die Stabilität des Preisniveaus, ihr Sekundärziel wirtschaftliche Förderung. Zur Erfüllung der Aufgaben hat die EZB die Möglichkeit, Offenmarktgeschäfte zu tätigen und Kredite an Banken mit einem festgelegten Zinssatz zu vergeben. Ausdrücklich untersagt ist ihr der unmittelbare Ankauf von Staatsanleihen sowie die direkte Kreditvergabe an Staaten (Art. 123 AEUV). Die EZB kauft jedoch inzwischen Staatsanleihen von der Zahlungsunfähigkeit bedrohter Eurostaaten auf, was nun zur Notwendigkeit einer Eigenkapitalaufstockung führte. Eine Abkehr von dieser Praxis ist im Sinne der Glaubwürdigkeit der EZB und der Stabilität des Euro dringend erforderlich. Als Gegenwert akzeptieren darf die EZB nur risikolose Wertpapiere und stabile Sachwerte (Gold, Silber…). Mittelfristig ist ein neuer „Goldstandard“, also die vollständige Deckung des Euro mit Gütern wie etwa Metalle, anzustreben. Wirtschaftsförderung ist nicht Aufgabe einer Zentralbank. Dieser kann durch das Modell des Free Banking ergänzt werden. Hier dürfen nur Institute eigenes Geld emitieren, die die hierfür notwendigen Kriterien erfüllen.
Transferunion verhindern
Im Zuge der Eurokrise wurde in der EU des öfteren über die gemeinsame Kreditaufnahme (Eurobonds) diskutiert. Die Einführung einer solchen Euroanleihe würde bedeuten, dass alle Eurostaaten für die Schulden aller Mitglieder haften. Die Folge für u.a. Deutschland wären steigende Zinssätze für die Kreditaufnahme, für u.a. Griechenland dagegen wären sinkende Zinssätze wahrscheinlich. Wenn nun ein Land sich stark verschuldet, fällt dies auf alle Staaten der Eurozone zurück, ein Anreiz zur verantwortungsvollen Haushaltsführung besteht somit kaum mehr und das Schuldenproblem würde sich eher verschärfen als verbessern.
Euroanleihen sind daher strikt abzulehnen, auch weiterhin muss jeder Staat für sein Handeln auch die Verantwortung tragen.
Innehrhalb der Eurostaaten birgt die gegenwärtige Praxis, Staaten, denen die Zahlungsunfähigkeit droht, mit Bürgschaften und Krediten zu helfen, das Risiko einer zunehmenden Skepsis gegenüber der EU. In Griechenland äußern Demonstranten Unmut über die strengen Auflagen für die Hilfe, in anderen Staaten sind die Bürger zunehmend unzufrieden, weil ihr Steuergeld nun nach u.a. Griechenland fließt. Diese Praxis ist zu beenden, die Nichtbeistandsklausel (Art. 125 AEUV) ist einzuhalten. Der beschlossene Euro-Rettungsschirm darf nicht weiter verlängert werden. Es ist festzustellen, dass die Stabilität des Euro nicht durch die Zahlungsunfähigkeit eines (kleinen) Staates bedroht wird.