Sicherstellungsauftrag in der Krankenhausversorgung liegt beim Land

Die Jungen Liberalen Sachsen-Anhalt fordern, dass der im §2, Abs. 1 Krankenhausgesetz Sachsen-Anhalt (KHG LSA) definierte Sicherstellungauftrag der Landkreise und kreisfreien Kommunen nach Maßgabe des Krankenhausplanes künftig in Zuständigkeit des Landes liegt.