Das Land Sachsen-Anhalt soll keinen weiteren Ausbau von Richtfunkstrecken (RFT) fördern und alte geförderte RFT zurückbauen. Gebiete die bereits mit dieser Technologie gefördert werden, sollen weiterhin in der Lage sein für den Breitbandausbau Fördergelder durch die Bundesnetzagentur zu beantragen. Anbieter sollen (falls beim Ausbau der Internetinfrastruktur Fördergelder eingesetzt werden) diese nicht in die Verwendung von RFT investieren. Die Fördergelder sollen stattdessen soweit wie möglich für die Technologie FTTH (Fiber to the Home) verwendet werden. Eine Kennzeichnungspflicht für Gewerbeanschlüsse (ähnlich wie bei Telekom Kombi LTE + DSL) welche durch Kabel und Richtfunkstrecke versorgt werden, soll eingeführt werden.