Neuer Aufschwung durch Chancenregionen

Aus Sicht der Jungen Liberalen Sachsen-Anhalt ist ein Ausstieg aus dem Energieträger Braunkohle entweder aus politischen und wirtschaftlichen oder aus Gründen des Umweltschutzes in naher bis mittelfristiger Zukunft absehbar. Damit keine abgehängten Regionen mit geringen Zukunftsaussichten entstehen, muss ein Konzept erarbeitet werden, das einen Strukturwandel mit nachhaltigem und strukturellem Wachstum erzeugt und den ehemaligen Braunkohleregionen hilft, sich dauerhaft wirtschaftlich weiterzuentwickeln. Aus unserer Perspektive sind die planwirtschaftliche Ansiedlung einzelner Betriebe oder das Verteilen von Rekordsummen an Steuergeldern nach dem Gießkannenprinzip durch die Kohlekommission hierfür nicht geeignet, sondern eine ineffiziente Verschwendung staatlicher Mittel.

Stattdessen fordern wir die Einrichtung von Chancenregionen, in denen besondere wirtschaftliche Anreize, fokussierte Infrastrukturmaßnahmen, die Verknüpfung von Wirtschaft sowie Industrie und geringe bürokratische Auflagen dauerhaftes, nachhaltiges und konkurrenzfähiges Wirtschaftswachstum erzeugen.

Jedem/Jeder Gemeinde/Landkreis/Region/Stadt oder einem Verbund von diesen der/die dauerhaft bei Wirtschaftswachstum und Beschäftigungsquote deutlich unter dem Bundesdurchschnitt liegt, oder bei der sich derartige Entwicklungen durch einen wirtschaftlichen Strukturwandel eindeutig abzeichnen, soll es zukünftig ermöglicht werden, beim Bundeswirtschaftsministerium die Anerkennung als Chancenregion zu beantragen.

Gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium und lokalen Vertretern soll dann ein individuelles Konzept mit möglichen Maßnahmen ausgearbeitet werden, dass durch die Ausrichtung auf lokale Bedürfnisse und Anknüpfung an bestehende Strukturen die regionalen Potenziale entfaltet.

Potenzielle Maßnahmen sind:

  • Unterstützung der Kommunen beim Flächenmanagement zur schnellen und unkomplizierten Bereitstellung von Gewerbegebieten mit guter Infrastruktur
  • Erleichterte Flächennutzungsplanungen, beschleunigte Bauleit- und Genehmigungsverfahren
  • Erweiterte Angebote durch die regionale Wirtschaftsförderung
  • Erleichterte Unternehmensgründungen
  • Priorisierte Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen
  • Einrichtung von Steuersonderzonen mit niedrigeren Steuersätzen und Erstattung von potenziellen Steuerausfällen bei Land und Kommune
  • Anpassungen im Arbeitsrecht, beispielsweise eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten oder eine Lockerung des Kündigungsschutzes
  • Lokale Senkung der Sozialversicherungsbeiträge
  • Partielle Senkung oder Aussetzung einzelner geltender Umweltschutzstandards

Die Maßnahmen sollen für einen vorher festgelegten Zeitraum gelten und anschließend periodisch auslaufen.

Das jeweilige Konzept muss dabei stets so ausgearbeitet werden, dass es eine Prüfung durch die EU-Kommission besteht und nicht als mit dem europäischen Binnenmarkt unvereinbare Beihilfe bewertet wird. Des Weiteren müssen schwere wirtschaftliche Nachteile für benachbarte Regionen vermieden werden und die wirtschaftlichen Vorteile nur den Unternehmen zukommen, die sich dauerhaft in der Region ansiedeln. Unternehmen mit Niederlassungen in Nachbarkreisen dürfen nicht durch die Verlagerung der Niederlassung diesen Vorteilen partizipieren.

Auf europäischer Ebene soll sich Deutschland für eine Lockerung des Beihilfeverbots einsetzen, damit eine noch weitergehende wirtschaftliche Unterstützung nach dem oben beschriebenen Modell möglich wird

 

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