Nachgelagerte Studiengebühren einführen!

Die Hochschulen Sachsen-Anhalts sollten in Zukunft nachgelagerte Studienbeiträge dürfen. Dafür muss jeder Student bei der Immatrikulation einen kreditvertrag mit der Investitionsbank Sachsen-Anhalt schließen. Dieser ist zunächst über eine Höhe von 500€ x durchschnittlich Studienzeit und soll flexibel an die Studiendauer angepasst werden. Das Geld ist von der Investitionsbank direkt an die Hochschulen auszuzahlen und darf von diesen nur zur Verbesserung der Lehre verwendet werden. Nach Abschluss des Studiums muss der Kredit zinsfrei an die Investitionsbank zurückgezahlt werden. Der Student ist verpflichtet diesen 5 Jahre nach dem Studium zurückzuzahlen. Alternativ dürfen die Studienbeiträge auch direkt entrichtet werden. Bei einem Studiengangwechsel oder Abbruch des Studiums innerhalb der ersten zwei Semester ist eine Rückzahlung nicht erforderlich. Das Konzept der Langzeitstudiengebühren sollte darüber hinaus ergänzend beibehalten werden.