Mehrwertsteuer – einfach und gerecht!

Der Mehrwertsteuersatz ist zu vereinheitlichen. Dabei sollen jedoch Steuererhöhungen insbesondere für kleine und mittlere Einkommen vermieden werden.

Daher soll mittels einer Staffelung in 2 Schritten über 10 Jahre zunächst der aktuelle ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent gelten, der Steuersatz von 19 Prozent sowie die dazwischen liegenden Durchschnittssteuersätze sind abzuschaffen. Eine weitere Senkung oder Abschaffung der Mehrwertsteuer soll langfristig geprüft werden.

Die hierdurch entstandenen Steuerausfälle sollen zum größten Teil durch Kürzungen im Staatshaushalt ausgeglichen werden. Zudem sollen etwaige Steuermehreinnahmen die Steuerausfälle kompensieren, sodass die meisten Haushalte im Ergebnis weniger Steuern zahlen.