Alle bis jetzt vorgenommenen Änderungen am Ladenöffnungszeitengesetz sind nicht ausreichend. Wir fordern eine umfängliche Liberalisierung des Ladenöffnungszeitengesetz Sachsen-Anhalt (LÖffZeitG LSA) mit folgenden Punkten:
- Vollständige Ersetzung der §§ 3 bis 8 LÖffZeitG LSA durch die Sätze: “Verkaufsstellen jeder Art dürfen jeden Tag von 0 Uhr bis 24 Uhr geöffnet haben. Für Sonn- und Feiertage gibt es keine gesonderten Regelungen.”
- Sonderregelungen für Heiligabend und die beiden Weihnachtsfeiertage halten wir für möglich.
- Wir lehnen jegliche Vorschriften für den Verkauf bestimmter Waren zu bestimmten Zeiten ab und erachten diese als in höchstem Maße freiheitseinschränkend.
- Die Regelungen zum Arbeitsschutz von Arbeitnehmern (§ 9 LÖffZeitG LSA) lassen wir unberührt.