Die Jungen Liberalen Sachsen-Anhalt fordern das Land Sachsen-Anhalt dazu auf, die Kosten für die Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 11 bis 12 der Gymnasien und der Schuljahrgänge 11 bis 13 der Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen und Freien Waldorfschulen im gleichen Rahmen wie andere Schülerfahrtkosten zu erstatten. Die Bestimmungen über die Schülerbeförderung nach § 71 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) sind entsprechend anzupassen. Die Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der Schülerbeförderung bleibt davon unberührt.