Die Jungen Liberalen Sachsen-Anhalt fordern das Land Sachsen-Anhalt dazu auf, dass Jugendlichen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr eine Aufnahme in den aktiven Einsatzdienst Freiwilliger Feuerwehren ermöglicht wird.
Für eine Beteiligung von Jugendlichen am Einsatzgeschehen knüpfen wir folgende Bedingungen:
- Die Zustimmung der Sorgeberechtigten.
- Eine erfolgreiche Teilnahme an dem Grundausbildungsbildungslehrgang nach FwDV 2 sowie eine regelmäßige standortbezogene Ausbildung.
- Den Einsatz der Jugendlichen nur außerhalb des akuten Gefahrenbereichs in der Begleitung eines volljährigen Feuerwehrangehörigen mit erfolgreich abgeschlossener Truppausbildung nach FwDV 2.
Bei der Entscheidung ist dem besonderen Schutzbedarf von Jugendlichen Rechnung zu tragen und der individuelle körperliche und geistige Reife zu berücksichtigen.