Das Gesundheitssytsem in Sachsen-Anhalt sieht sich großen Herausforderungen gegenüber. Corona hat deutlich gemacht, dass unser Gesundheitssystem ein Update braucht. Vor allem der demografische Wandel und der Fachkräftemangel sind hierbei zwei zentrale Herausforderungen. Die Gesundheitsversorgung, gerade im ländlichen Raum, wird uns als Flächenland in den nächsten Jahren massiv beschäftigen.
Gesundheitsversorgung neu strukturieren – Versorgung sicherstellen
Wir Junge Liberale Sachsen-Anhalt fordern eine sektorenübergreifende Bedarfsplanung.
Um diese umzusetzen, fordern wir die Akteure der Selbstverwaltung, die jeweils für die ambulante und für die stationäre Bedarfsplanung zuständig sind, gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsministerium sowie mit den Gesundheitsministern der Länder dazu auf,
1. ein Konzept zur Vergütung in der „Erweiterten Ambulanten Versorgung (EAV)“ zu erarbeiten,
2. haftungsrechtliche Fragen in der EAV zu prüfen und gegebenenfalls Handlungsempfehlungen zur Auflösung dieser rechtlichen Probleme auszuarbeiten,
3. Grundlagen für eine sektorenübergreifende Bedarfsplanung zu erweitern, durch Ausstattung des in §90a festgesetzten Gemeinsamen Landesgremiums mit planerischen Kompetenzen,
4. Möglichkeiten für Angebote der 24/7 Notfallversorgung außerhalb des rein stationären Bereiches zu prüfen und Handlungsempfehlungen zur Umsetzung zu erarbeiten.
Notfallversorgung entlasten – Patienten bedarfsorientiert verteilen
Zur Entlastung von Notaufnahmen und Notfallambulanzen an Krankenhäusern fordern wir die Einrichtung von Portalpraxen, um Patienten bedarfsorientiert an die richtige Versorgungsstelle zu verweisen und Versorgungsstrukturen zu entlasten, die nicht für die dem Bedarf des Patienten entsprechende Versorgung geeignet sind.
Die Verteilung der Patienten soll von dem Fachpersonal in der Portalpraxis mittel des Systems der Manchester-Triage klassifiziert, priorisiert und entsprechend verteilt werden.
Bessere Spezialisierung für höhere Versorgungsqualität
Wir fordern das Gesundheitsministerium im speziellen und die beschließende Landesregierung auf, im kommenden Krankenhausplan die Schwerpunktversorgung stärker in den Fokus zu nehmen und umzusetzen. Krankenhäuser sollten in Zukunft weniger Schwerpunkte, dafür aber eine echte Spezialisierung besitzen. Hierfür soll für die kommende Krankenhausplanung die Mindestmengenregelung für alle Krankenhäuser durchgesetzt werden und bei nicht-Einhaltung die Leistungserbringung entsprechend untersagt werden. Im Zuge dessen sind die Schwerpunktkrankenhäuser neu festzulegen.