Bodycams für Sachsen-Anhalts Polizisten

Die Jungen Liberalen Sachsen-Anhalt fordern, die Polizisten im Land mit Körperkameras auszustatten sowie die dafür notwendigen Rechtsgrundlagen zu schaffen. Diese sollen nicht nur der Gewaltprävention dienen, sondern auch dabei helfen, Rechtsverstöße von und gegen Polizisten besser aufzuklären. Der Einsatz einer Kamera steht grundsätzlich im Ermessen des Polizisten. Der Einsatz ist gestattet, sofern dies zum Schutz von Polizeibeamten oder Dritten erforderlich ist.
Bei Einsätzen mit einem hohen Gefahrenpotenzial für Leib und Leben, wie beispielsweise Demonstrationen oder Fußballspielen, zeichnen die Kameras verpflichtend und dauerhaft auf.
Folgende Bedingungen müssen aus unserer Sicht für einen sicheren und erfolgreiche Einsatz gewährleistet werden.
• Die Kameras sollen Bild und Ton aufzeichnen. Anhand eines optischen Signals muss klar erkennbar sein, dass die Kamera eingeschaltet
ist.
• Die Kameras sollen über eine Pre-Recording-Funktion verfügen, und auch die Aufnahmen 30 Sekunden vor dem Einschalten speichern.
• Über eine Schnittstelle zur Dienstwaffe oder zum Taser sollen sich die Kameras automatisch einschalten, sobald diese aus ihrer
Halterung genommen werden.
• Ein Einsatz in Privatwohnungen und Geschäftsräumen ist grundsätzlich nur dann gestattet, wenn großes Gefahrenpotenzial besteht oder
Gefahr im Verzug ist.
• Zugriff und Löschung der Aufzeichnungen soll nicht durch den Anwender, sondern durch die Staatsanwaltschaft verwaltet werden. Werden Aufnahmen nicht innerhalb von acht Wochen für Ermittlungen angefragt, sind die Daten automatisch zu löschen. Die Speicherung darf nur auf landeseigenen Servern erfolgen.
Die Aufzeichnung sollen nicht zur Verhaltens-, Arbeits- oder Leistungskontrolle eingesetzt werden, müssen aber für Ermittlungen bei Anzeigen gegen Polizisten verwendet werden dürfen.

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