Eine Aufnahme von Medien in die Liste jugendgefährdender Medien durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), eine sogenannte Indizierung, erfolgt auf Antrag von Jugendministern und -ämtern und hat zur Folge, dass ein betroffenes Trägermedium in Deutschland nicht mehr beworben oder öffentlich ausgelegt und nur auf Nachfrage an Erwachsene verkauft werden darf. Betroffene Telemedien dürfen nicht im Fernsehen ausgestrahlt werden und indizierte Internetseiten werden durch das BPjM-Filtermodul oberflächlich vor deutschen Internetnutzern verborgen. Die Jungen Liberalen Sachsen-Anhalt treten dafür ein, diese Praxis einzustellen und bereits vorhandene Indizierungen aufzuheben.