Mit einer alternden Gesellschaft steigt auch der Anteil älterer Straftäter bzw. der Anteil der Straftäter, die auch im hohen Alter noch eine Haftstrafe zu verbüßen haben, an. Straftäter aus Altersgründen vor der Haft zu verschonen, ist insbesondere für die Opfer dieser schwer erträglich. Die Landesregierung ist daher aufgefordert, separate Gefängnisabteilungen für Senioren einzurichten, die auf die spezifischen Bedürfnisse dieser sowohl in Bezug auf Sport wie auch auf die Resozialisierung und die Einrichtung im Allgemeinen Rücksicht nehmen.