29.11.2025

Mit der Dritten wählt’s sich besser!

Die Jungen Liberalen Sachsen-Anhalt fordern, dass das Wahlsystem in Sachsen-Anhalt reformiert wird. Statt des bisherigen personalisierten Verhältniswahlrechts (Erst- und Zweitstimme) soll ein System eingeführt werden, das sich am Kommunalwahlsystem Sachsen-Anhalts orientiert.

 Konkret fordern wir:

  •  Die Wahlen zum Landtag von Sachsen-Anhalt erfolgen über offene Parteilisten.
  •  Wahlberechtigte erhalten drei Stimmen, die sie frei auf einzelne Kandidaten 
     verteilen oder auf eine Parteiliste insgesamt vergeben können. Wähler können bis 
     zu drei Stimmen vergeben und diese auch auf einen Kandidaten kumulieren.
  •  Die Sitzverteilung im Landtag erfolgt proportional zur Gesamtstimmenzahl einer 
     Partei.
  •  Innerhalb der Parteilisten entscheidet die Anzahl der erhaltenen Einzelstimmen 
     über die Reihenfolge der Mandatsvergabe.

 Zudem fordern wir die vollständige Abschaffung der 5%-Hürde (Sperrklausel) bei der Landtagswahl

Ebenso fordern die Jungen Liberalen Sachsen-Anhalt die Einführung einer gesetzlichen Regelung, die eine Unvereinbarkeit von Regierungsamt und Parlamentsmandat auf Landesebene festschreibt. Regierungsmitglieder sollen ihr Mandat beim Amtsantritt niederlegen müssen, um eine klare Trennung zwischen Legislative und Exekutive sicherzustellen.

Die Jungen Liberalen Sachsen-Anhalt fordern weiterhin die Begrenzung der Anzahl der Sitze des Landtages von Sachsen-Anhalt auf 60. Zugleich soll das Fraktionsgesetz so geändert werden, dass eine Fraktionsbildung ab 3 Abgeordneten möglich ist.

Außerdem fordern wir die Senkung der Kostenpauschale für Landtagsabgeordnete auf 1300 € pro Monat. Geld, welches davon von den Abgeordneten nicht abgerufen wird, wird zur Tilgung der Landesschulden genutzt. Auch fordern wir, dass der Zuschuss für die Einrichtung eines Wahlkreisbüros nur dann gezahlt wird, wenn ein Abgeordneter ein Büro neu eröffnet, sie entfällt, wenn ein Abgeordneter ein Büro über mehrere Wahlperioden behält.

Weiterhin fordern wir die Absenkung des Zuschlages für die Fraktionsvorsitzenden der Landtagsfraktionen und des Zuschlages für die parlamentarischen Geschäftsführer der Landtagsfraktionen auf jeweils 25%.

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