Wir Junge Liberale setzen uns für Selbstbestimmtheit in allen Lebenslagen ein. Das
schließt auch die Entscheidung der Menschen ein, frei ihren Todeszeitpunkt wählen zu
können. Um diesen Menschen ein würdevolles Sterben zu ermöglichen, fordern wir die
Schaffung eines rechtlichen Rahmens zur Legalisierung von assistiertem Suizid.
Es soll speziellen Fachärzten ermöglicht werden, Sterbewilligen ein tödliches Medikament
verschreiben zu dürfen. Im Rahmen ihrer Beratungs-pflicht zu verschreibungspflichtigen
Medikamenten haben sie die Patienten zu diesen Medikamenten und ihrer
Wirkungsweise vollumfänglich aufzuklären. Jeder Arzt darf die Behandlung
verweigern. Jeder Sterbewillige muss vollumfänglich über Beratungs- und Hilfsangebote und der Sterbewille mit zwei zeitlich getrennten medizinisch-psychologischen Gutachten nachgewiesen. Begründet sich der Sterbewille aus einem besonders schweren körperlichen Leiden, kann ein Gutachten ausreichend sein.
Ein Sterbewunsch soll auch Teil einer Patientenverfügung sein dürfen. Bevor dem
Wunsch aus der Verfügung nachgekommen wird, muss der Patient auf Nachfrage
diesen bestätigen. Bei Zweifeln an seiner Zurechnungsfähigkeit darf ihm keine
Sterbehilfe gewährt werden.
Minderjährigen unter 14 Jahren darf keine Sterbehilfe angeboten werden.
Minderjährige zwischen 14 und 18 Jahren soll diese, unter strengen Vorgaben im
Rahmen einer Härtefallregelung, ermöglicht werden. Hier für ist eine Einverständniserklärung der Eltern erforderlich.
Die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen. Der assistierte Suizid darf nicht Ärtzten und Krankenkassen vorgeschlagen werden.
Für den assistierten Suidzid muss ein kommerzielles Werbeverbot gelten. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung soll sachliche Informationen zu dem Thema zur Verfügung stellen müssen.