Bei all dem Fortschritt, den der Mindestlohn für viele Beschäftigte im Niedriglohnsektor gebracht hat, stellt er für viele Unternehmen eine Belastung dar. Die horrende Bürokratie ist dabei oft wesentlich problematischer als das Bezahlen des Mindestlohns an sich.
Mit folgenden Maßnahmen ließe sich der Mindestlohn schnell und unkompliziert entbürokratisieren, ohne dass eine zusätzliche Betrugsgefahr besteht:
- Zukünftig soll nur noch die Dauer der Arbeitszeit statt den genauen Uhrzeiten dokumentiert werden müssen und die Frist hierfür von einer Woche auf einen Monat verlängert werden.
- Die Dokumentationspflicht soll zukünftig nur bis zu dem Einkommen gelten, dass bei der gesetzlich maximal zulässigen Arbeitszeit mit dem Mindestlohn höchstens verdient werden kann. Bei allen Einkommen über dieser Grenze muss mindestens der Mindestlohn gezahlt worden sein.
- Für Arbeitsverhältnisse bei denen genaue Arbeitszeit und der Stundenlohn (tarif-)vertraglich festgelegt wurden soll die Dokumentationspflicht ebenfalls entfallen, da hier Kontrolle durch den Vertrag gewährleistet ist.
- In kleinen und mittelständischen Unternehmen mitarbeitende enge Familienangehörige sollen vom Mindestlohn ausgenommen werden.
Des Weiteren fordern wir freiwillige Praktika, die nicht länger als sechs Monate dauern, wieder von der Mindestlohnpflicht zu befreien. Bei einem Praktikum handelt es sich nicht um einen langfristig angelegten Vollzeitjob, sondern um ein kurzfristiges Arbeitsverhältnis bei dem der Praktikant weniger vom Gehalt, sondern besonders von der Betreuung und der Erfahrung profitiert. Leider ist der Mindestlohn für Praktikanten hier ein Einstellungshindernis, was sich an der stark rückläufigen Zahl freiwilliger Praktika zeigt.
Die Jungen Liberalen Sachsen-Anhalt bekennen sich zur Mindestlohnkommission (MLK) und zum Grundrecht der Tarifautonomie. Daher lehnen wir alle politischen Forderungen, den Mindestlohn auf einer bestimmten Höhe festzusetzen entschieden ab. Die MLK verfügt mit Vertretern aus der Wissenschaft sowie von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden über die bestmögliche Fachkompetenz einen realistischen Mindestlohn festzusetzen, der die Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gleichermaßen berücksichtigt. Im Gegensatz dazu verfügt die Politik weder über die notwendige Fach- noch Praxiskenntnis und die Forderungen der Parteien drohen schnell in einem Überbietungswettbewerb zu enden.
Im Zuge dessen sprechen wir uns auch dagegen aus, eine Entlohnung über dem Mindestlohnniveau zu einem Bewertungskriterium bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu machen. Für uns unterliegt der Staat stattdessen der Verantwortung, die Steuermittel der Bürger möglichst effizient einzusetzen, also Qualität und Preis eines Angebotes entsprechend abzuwägen.
Wir sprechen uns gegen einen europäischen Mindestlohn aus. Derart schwerwiegende wirtschaftspolitische Entscheidungen muss jeder Mitgliedsstaat selbst treffen.