Geltung des Jugendstrafrechts NICHT ausdehnen / Innovative Erziehungsmodelle berücksichtigen 

Für die Jungen Liberalen Sachsen – Anhalt stellt das Jugendstrafrecht ein sinnvolles Instrument der Strafverfolgung dar. Die Priorität des Erziehungsansatzes gegenüber dem der Strafverfolgung ist für die positive Gestaltung des Lebensweges der überwiegend Jugendlichen Delinquenten von höchster Bedeutung.

Jedoch ist es für die Jungen Liberalen auch richtig und wichtig das Jungendstrafrecht an die realen Gegebenheiten anzupassen. So muss die Möglichkeit geschaffen werden, kriminellen Karrieren möglichst frühzeitig einen Riegel vor zu schieben und den Jungendlichen zukunftsreichere Perspektiven zu eröffnen. Hierbei bedarf es intelligenter pädagogischer Konzepte und keiner Mentalität des Wegsperrens! Daher sprechen sich die Jungen klar gegen die Herabsetzung des Jugendstrafalters auf 12 Jahre aus.

Möglichkeit der Anwendung des Jugendstrafrechts bis zu einem Alter von 21 Jahren muss daher erhalten bleiben. Darüber hinaus wird die Landesregierung aufgefordert erprobte, innovative Neuerungen, wie etwa die Schülergerichte („Teen Courts“), Sachsen – Anhalt weit einzuführen.

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