Mein Erbe

Wir, die Jungen Liberalen Sachsen-Anhalt, sprechen uns für eine Reform des Erbrechts aus, durch die der Pflichterbteil entfällt.

BAföG entbürokratisieren

Die Jungen Liberalen Sachsen-Anhalt fordern ein generell vom Einkommen der Eltern unabhängiges BAföG.
Im Gegenzug ist die Zahlung von Kindergeld an Studenten oder deren Eltern einzustellen.

Sonntagsfahrer wollen wir

Die Jungen Liberalen Sachsen-Anhalt fordern die Abschaffung des Fahrverbots an Sonn- und Feiertagen für den LKW-Verkehr.

Freie Bahn für Sachsen-Anhalt

Die Jungen Liberalen Sachsen-Anhalt sprechen sich für den mittel- und langfristigen Ausbau von intelligenten Verkehrssteuerungssystemen und der Verringerung von Verkehrszeichen aus.

Sämtliche Verkehrszeichen sollen spätestens alle fünf Jahre auf ihre weitere Notwendigkeit überprüft werden.

Die Innerorts vorgegeben Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, soll auf dafür geeigneten Straßen auf 60 km/h erhöht werden.

Abschaffung des Betreuungsgeldes

Die Jungen Liberalen Sachsen-Anhalt setzen sich dafür ein, dass das Betreuungsgeld nicht wie geplant eingeführt wird und wieder abgeschafft wird. Die Jungen Liberalen Sachsen-Anhalt fordern daher den Bundesverband der Jungen Liberalen, den Landesverband Sachsen-Anhalt der FDP sowie den Bundesverband der FDP auf, sich für eine Abschaffung des Betreuungsgeldes einzusetzen.

Abgeordnetenentschädigung transparenter gestalten

Die Leistungen des Landes an Abgeordnete ist auf zwei Komponenten zusammenzufassen:

a) Der Entlohnung für die Tätigkeit als Abgeordneter und

b) einem Betrag für den Betrieb eines Abgeordneten- und eines Wahlkreisbüros (Mitarbeiter, Büroausstattung u.a.)

Die bisher zusätzlich gezahlte Kostenpauschale für die in Ausübung des Mandats entstehenden Kosten sowie die Pauschale für den Betrieb eines Wahlkreisbüros entfallen ebenso wie die Übernahme von Sozialversicherungsbeiträgen für Mitarbeiter. Ferner entfällt das Übernachtungsgeld und die Kostenübernahme für eine Zweitwohnung.

Die Abgeordneten haben die Sozialversicherungsbeiträge für sich vollständig selbst zu tragen.

Das an aus dem Landtag ausgeschiedene Abgeordnete gezahlte Übergangsgeld wird für jedes Jahr im Landtag einen Monat lang gezahlt, maximal jedoch ein Jahr.

Die Möglichkeit für Abgeordnete, bei mehr als zehnjähriger Zugehörigkeit zum Landtag früher Altersentschädigung zu erhalten, ist zu streichen.

Die Entlohnung für einen Abgeordneten ist auf 7.000 € festzusetzen. Die Anpassung erfolgt in Höhe der durchschnittlichen Lohnsteigerung der Einwohner Sachsen-Anhalts.

Der Betrag für den Betrieb eines Abgeordneten- und Wahlkreisbüros wird nur bei Einrichtung eines Wahlkreisbüros gezahlt. Der Betrag ist auf 3.000 € festzusetzen und wird jährlich in Höhe der Veränderung des Verbraucherpreisindex angepasst.

Kein Generalverdacht für „Risikogruppen” – NEIN zu AIDS- und Hepatitis-Zwangstests

Die Jungen Liberalen Sachsen-Anhalt lehnen die vom Landesinnenministerium geplanten Zwangstests für Hepatitis- und HIV-Infektionen für Risikogruppen wie „Ausländer, Obdachlose, Drogenabhängige und Homosexuelle” ab. Die geplante Änderung des Landesgesetzes für Sicherheit und Ordnung weisen wir auf das Schärfste zurück.

Die Jungen Liberalen bekennen sich zum Deutschen Rechtsstaat werden ihn auch gegen eine Landesregierung verteidigen die ganze Bevölkerungsgruppen unter Generalverdacht stellt.

Nicht länger leisetreten

Die Jungen Liberalen Sachsen-Anhalt fordern, die „stillen Feiertage” abzuschaffen und diese Feiertage als „offene” zu begehen. Dies gilt insbesondere für den Reformationstag.

Keine Zwangsmitgliedschaft für Studenten

Die Jungen Liberalen Sachsen-Anhalt setzen sich dafür ein, die bisherige Zwangsmitgliedschaft in der Studierendenschaft im ersten Semester abzuschaffen und diese durch eine freiwillige Auswahl der Mitgliedschaft im Rahmen der Immatrikulation zu ersetzen.

Kammerzwang abschaffen!

Im Rahmen der Überwindung der Zwangsmitgliedschaft sind die etwa 400 deutschen Kammern von Körperschaften des öffentlichen Rechts in Vereine oder Genossenschaften mit entsprechend einschlägigen Transparenz- und Demokratievorschriften umzuwandeln. Gesetzliche Bezirksgrenzen entfallen – Kammern legen ihren Wirkungsbereich selbst fest. Die freiwillige Mitgliedschaft soll nach Wunsch des Mitglieds unabhängig vom Sitz möglich sein. Neugründungen, Fusionen und Wettbewerb zwischen den Kammern werden dadurch ermöglicht.

Über die Durchführung der hoheitlichen Aufgaben entscheidet im Sinne des Subsidiaritätsprinzips die Legislative. Das bedeutet, dass die hoheitlichen Aufgaben der Kammern grundsätzlich an den Staat zurückfallen. Ihm steht es jedoch frei sie im Rahmen von Ausschreibungen zu delegieren oder selbst auszuführen.