Atomwaffenpolitik von Kim Jong Il

Die Jungen Liberalen Sachsen-Anhalt e.V kritisieren ausdrücklich, vor allem in Hinblick auf der drohenden Destabilisierung in Süd-Ost Asien, weitere Atomwaffentests durch die Regierung um Kim Jong Il.

Die Nordkoreanische Regierung soll unmittelbar an den “6-Parteien Gespräche” zurückkehren um eine Lösung des Konflikts herbeizuführen und um so auch ein mögliches Wettrüsten in Asien zu verhindern.

Soziale Grundsicherung durch das liberale Bürgergeld

Die Jungen Liberalen Sachsen-Anhalt fordern eine grundlegende Reform der Grundsicherung in Deutschland hin zu einem liberalen Bürgergeld.

Die Freiheit der Menschen ihr Leben selbst in die Hand zunehmen, bedeutet auch Verantwortung, Verantwortung sich selbst und anderen gegenüber. Denn die Freiheit des einzelnen findet in der Freiheit anderer ihre Grenze. So gilt es den Menschen auch tatsächlich zu ermöglichen Freiheit zu leben. Also stellt sich die Frage ob und ab wann jeder Mensch auch am gesellschaftlichen Leben selbstverantwortlich teilhaben kann. Diese Teilhabechancen zu ermöglichen ist Aufgabe einer Gesellschaft in der der einzelne für sich selbst Freiheit beansprucht und somit Verantwortung sich selbst und anderen gegenüber trägt. Daher trägt Gesellschaft Verantwortung denen gegenüber, die nicht oder noch nicht für sich selbst Verantwortung übernehmen können. Um den Bürgern diese Freiheit zu ermöglichen ist es notwendig, sie vor Armut und somit vor dem Verlust an Teilhabechancen zu bewahren. Die Jungen Liberalen fordern daher die Einführung des Bürgergeldes. Das Bürgergeld ist Kernelement liberaler Sozialpolitik und leistet Absicherung ohne die Leistungsbereitschaft einzuschränken. Das Prinzip der Negativbesteuerung kombiniert im Fall des Bürgergelds steuerliche Freibeträge mit sozialen Transferleistungen: Alle steuerfinanzierten Sozialleistungen werden durch das Bürgergeld ersetzt. Das Bürgergeld deckt somit die Kosten für Ernährung und Kleidung, Wohnung und Haushaltsführung sowie die Mindestbeiträge für Kranken- und Pflegeversicherung pauschal ab. Nicht integriert wird die Hilfe in besonderen Lebenslagen sowie Leistungen aus Sozialversicherungen.

Die Höhe des Bürgergelds dient der Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums. Ein Anspruch auf Bürgergeld besteht für Deutsche sowie für aufenthaltsberechtigte Ausländer. Der Anreiz zur eigenen Leistung wird erhalten, indem die Leistungsbereitschaft der Empfänger an die Auszahlung des Bürgergeldes geknüpft wird. Dies bedeutet das, wenn ein Empfänger die Aufnahme einer zumutbaren Arbeit erstmalig verweigert, ihm das Bürgergeld um 30% gekürzt wird. Bei einer weiteren Ablehnung einer zumutbaren Arbeit erfolgt eine weitere Kürzung um 30 %. Ebenso ist durch eine geeignete Wahl der Hinzuverdienstmöglichkeiten der Anreiz zur Aufnahme einer Beschäftigung zu steigern. Das derzeitige System der Hinzuverdienstmöglichkeiten unterstützt zwar die Aufnahme von Minijobs, jedoch nicht die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Diese ist aber notwendig um die nachhaltige Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu steigern.

Daher fordern die Jungen Liberalen bis zu einem Hinzuverdienst von 200€ diesen voll auf das Bürgergeld anzurechnen, darüber hinausgehende Einkommen werden zu 50vH auf das Bürgergeld angerechnet. Ausgenommen sind hiervon Ferien- und Nebenjobs von Schülern und Studenten.

Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer

Die Jungen Liberalen Sachsen-Anhalt e.V. fordern die vollständige Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer bis zum Jahr 2010. Vor dem Hintergrund der aus der Abschaffung resultierenden Steuermindereinnahmen halten die Jungen Liberalen eine Übergangszeit von bis zu 4 Jahren für angebracht.

Bis zum Jahr 2010 schlagen die Jungen Liberalen eine stufenweise Reduktion der Steuersätze, eine gleichzeitige Anhebung der Freibeträge, sowie die vollständige Angleichung der Steuersätze der unterschiedlichen Steuerklassen vor.

Faire Wettbewerbsbedingungen für Hochschulen in freier Trägerschaft!

Die Jungen Liberalen Sachsen-Anhalt e.V. setzen sich für einen fairen Wettbewerb zwischen Hochschulen in freier und staatlicher Trägerschaft ein. Mit der Privilegierung staatlicher Hochschulen muss Schluss sein, daher stehen wir für den Wettbewerb zwischen Hochschulen in freier und staatlicher Trägerschaft auf gleicher Augenhöhe.

In Deutschland werden Bildung und Forschung zu stark als allein staatliche Aufgabe gesehen, sowohl im Hinblick auf ihre Trägerschaft, als auch auf ihre Finanzierung. Ein Blick auf die Diskussion um die Elite-Universitäten zeigt wieder, dass es in Deutschland am Mut fehlt neue Wege zu gehen. Nur die Erhöhung des nicht-staatlichen Anteils an der Finanzierung und die Professionalisierung ihres Managements können die Leistungsfähigkeit des deutschen Hochschulsystems auf Dauer sicherstellen. Hierzu können die Hochschulen in privater Trägerschaft mit ihrer höheren Flexibilität und Dynamik einen wichtigen Beitrag gerade mit Blick auf die zukünftig steigenden Studierendenzahlen leisten. Nicht-staatliche Hochschulen werden jedoch durch bürokratische Vorgaben der Bildungs- und Wissenschaftsministerien der Länder zu häufig behindert. Auch das Verbot von Studienentgelten an staatlichen Hochschulen oder ihre Deckelung behindern den Wettbewerb.

Daher streben wir an:
– den Hochschulen in freier Trägerschaft durch faire Wettbewerbsbedingungen ein erleichterter Markteintritt ermöglicht, damit diese sich zu einem wichtigen Bestandteil des deutschen Hochschulsystems entwickeln können.
– die staatlichen Hochschulen durch mehr Wettbewerb und Autonomie sowie eine im internationalen Vergleich gute Finanzierung in ihrer Leistungsfähigkeit zu stärken.
– die Möglichkeit zu schaffen, staatliche Hochschulen in private Formen zu überführen.

Die Aufgabe der Politik ist es, Rahmenbedingungen zu setzen, in denen staatliche und private Hochschulen in einen echten Wettbewerb gesetzt werden. Entscheidend ist nicht der Standort einer Hochschule, in welcher Rechtsform sie betrieben wird oder in welcher Trägerschaft sie steht. Hochschulpolitik darf auch nicht mit Strukturpolitik verwechselt werden. Es geht vielmehr darum, über welches Profil eine Hochschule verfügt und welche Qualität von Lehr- und Forschungsleistungen eine Hochschule erbringt. In diesem Sinne müssen die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen für Hochschulen in freier Trägerschaft neu gestaltet werden.

Die Jungen Liberalen Sachsen-Anhalt e.V. fordern daher:
1. Die Einrichtung von Hochschulen in freier Trägerschaft ist frei; sie geschieht wissenschaftlich und wirtschaftlich auf eigenes Risiko des Trägers.

2. Hochschulen in freier Trägerschaft dürfen sich ihre Bezeichnungen Universität, Fachhochschule oder Pädagogische Hochschule wählen, wenn die entsprechenden Kriterien dafür erfüllt sind. Diese sind in den Hochschulgesetzen der Länder festzulegen. Eine Genehmigung durch das Ministerium findet dann nur noch durch Prüfung der Voraussetzungen statt. Liegen diese vor, ist zu genehmigen.

3. Bei den staatlichen Geldern zur Finanzierung der Hochschullehre sollte weitgehend von einer Objekt- zur Subjektfinanzierung übergegangen werden nach dem Grundsatz „Geld folgt Student”.

4. Der Staat muss Kriterien festlegen, nach denen eine Hochschule in freier Trägerschaft an der Mittelzuweisung pro Student partizipieren kann. Diese Kriterien sollen sich daran orientieren, ob die Hochschule in freier Trägerschaft von einer Akkreditierungsagentur zertifizierte Studiengänge anbietet oder einer Sytemakkreditierung unterliegt. Eine Diskriminierung von Hochschulen in freier Trägerschaft durch Auflagen hat zu unterbleiben.

5. Nur akkreditierte Studiengänge sollen an der staatlichen Mittelzuweisung partizipieren, unabhängig ob sie in staatlicher oder freier Trägerschaft angeboten werden. Für Studiengänge ohne Akkreditierung werden keine staatlichen Mittel zur Verfügung gestellt. Eine Diskriminierung von Hochschulen in freier Trägerschaft durch Auflagen, die nicht im Rahmen der Akkreditierung ergangen sind, hat zu unterbleiben.

6. Die Jungen Liberalen begrüßen die Initiativen einiger Bundesländer, an den staatlichen Hochschulen Studienentgelte einzuführen, jedoch sehen wir die Deckelung und die teilweise politische Festlegung von Studienentgelten sehr kritisch. Unser Konzept geht daher einen Weg in Richtung mehr Wettbewerb. So sollen Studienentgelte in der Höhe und Ausgestaltung sowie Befreiungen oder Ermäßigungen von Studienentgelten von der Hochschule selbst festgesetzt werden. Die Umsetzung dieses Konzepts wird die Wettbewerbs­bedingungen für nicht-staatliche Anbieter deutlich verbessern.

7. Auch nicht-staatliche Hochschulen haben Anspruch auf staatliche For­schungs­förderung. Sie stehen dabei in Konkurrenz zu staatlichen Hoch­schulen, die Förderung muss kompromisslos nach dem Grundsatz „Geld folgt Qualität” erfolgen. Zur Beurteilung der Qualität sind unabhängige Gut­achtergremien wie etwa die DFG heranzuziehen, die neutral besetzt werden. Für die Grundausstattung von Lehre und Forschung ist der Träger der Hochschule verantwortlich.

8. Für ausländische Hochschulen, die Zweigstellen in Deutschland eröffnen, gelten die gleichen Rahmenbedingungen, wie für deutsche Hochschulen in freier Trägerschaft.