Länderfinanzausgleich reformieren!

Der Länderfinanzausgleich in seiner bisherigen Form ist durch sein mehrstufiges Verfahren zu kompliziert. Ferner nehmen die hohen Auffülungs- und Abschöpfungsraten Empfänger- wie Geberländern den Anreiz zu einer verantwortungsvollen Haushaltspolitik.

Die hohen Ausgleichszahlungen zwischen den Ländern sind derzeit u.a. deshalb von Nöten, weil die Länder keine nennenswerten eigenen Einnahmequellen aufweisen, weit über 90 % ihrer Steuereinnahmen entstammen Steuern, deren Bemessungsgrundlage und Steuersätze per Bundesgesetz geregelt sind.

Daher fordern die JuLis:

  • Die Erweiterung der Steuerautonomie der Länder.

Die Einkommens- und die Körperschaftssteuer sind neu zu regeln. Auf Bundesebene wird die Bemessungsgrundlage für die genannten Steuern festgelegt. Im Anschluss legt der Bund seinen Steuertarif fest. Das daraus resultierende Steueraufkommen fließt vollständig in den Bundeshaushalt.

Den Ländern steht es frei, auf die bundesgesetzlich festgelegte Steuerbemessungsgrundlage einen eigenen Einkommenssteuertarif anzuwenden oder einen Hebesatz auf den bundesgesetzlich bestimmten Steuertarif festzulegen. In der Ausgestaltung der Steuertariffunktion unterliegen die Länder keiner bundesgesetzlichen Vorschrift. Das hieraus resultierende Steueraufkommen fließt in die Haushalte der Länder.

Auch die Kommunen erhalten das Recht, einen Einkommens- und Körperschaftssteuersatz oder Hebesatz festzulegen. Die Regelung ist analog der für die Länder zu gestalten.

Die Umsatzsteuer wird weiterhin nach den geltenden Regeln auf die Gebietskörperschaften verteilt. Der Länderanteil und der kommunale Anteil werden vollständig nach Einwohnerzahl auf die Länder bzw. Kommunen verteilt.

 

  • Eine Insolvenzordnung für Gebietskörperschaften.

Die Möglichkeit, dass Länder, die sich in einer Haushaltsnotlage befinden, bedingungslos finanzielle Unterstützung vom Bund und von den anderen Ländern bekommen, ist zu korrigieren. Länder, die sich in einer Haushaltsnotlage befinden, können beim Bundestag einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen. In der Folge geht die Hoheit über die Landesverwaltung auf den Bund, vertreten durch ein vom Bundestag eingesetztes Gremium, über. Dieses Gremium führt eine Bestandsaufnahme durch. Voraussetzung für finanzielle Hilfen ist die Veräußerung des nicht für die Verwaltung benötigten Vermögens. Das eingesetzte Gremium kann weitere Maßnahmen vorschlagen, deren Umsetzung ebenfalls Voraussetzung für Unterstützungszahlungen ist.

Das Verfahren gilt entsprechend für die Kommunen.

 

  • Die Neugestaltung des Länderfinanzausgleichs.

Anstelle des Steueraufkommens als Berechnungsbasis des Länderfinanzausgleichs sollen die Steuerbemessungsgrundlagen der Einkommens-, Körperschafts- und Umsatzsteuer treten. Diese Steuerbemessungsgrundlagen in Prozent der bundesdurchschnittlichen Steuerbemessungsgrundlagen geben einen Index für das Leistungspotential eines Landes an. Der Länderfinanzausgleich wird von den Ländern mit einem hohen Leistungspotential (Index > 100%) finanziert. Empfänger sind die Länder mit einem niedrigen Leistungspotential (Index < 100%).

Der Länderfinanzausgleich hat lediglich sicherzustellen, dass alle Länder in der Lage sind, ein Mindestmaß an öffentlichen Gütern zur Verfügung zu stellen. Gleiche Lebensverhältnisse in allen Ländern können nicht das Ziel sein.

Durch die Ausgestaltung des Länderfinanzausgleichs muss sichergestellt sein, dass sich Investitionen in eine stärkere Leistungsfähigkeit eines Landes lohnen. Der Anstieg der Steuerbemessungsgrundlage um ein Prozent darf daher maximal einen Anstieg der Transferzahlungen bei leistungsstarken sowie einen Rückgang des Transferempfangs bei leistungsschwachen Ländern um ein halbes Prozent zur Folge haben. Die Reihenfolge in der Leistungsfähigkeit darf sich durch den Finanzausgleich nicht ändern.

Ein vertikaler Finanzausgleich findet nicht statt.

Der Länderfinanzausgleich ist durch einen Staatsvertrag zwischen den Ländern zu regeln. Der Vertrag ist vorerst nur für die Länder bindend, die diesen unterzeichnet haben. Auf Antrag kann der Vertrag durch eine verfassungsändernde Mehrheit in Bundestag und Bundesrat für allgemeinverbindlich erklärt werden.

Protektionismus – Nein, Danke!

Die Jungen Liberalen lehnen die Strafzölle auf Solarmodule aus China, sowie jede weitere „Strafaktion” gegen andere Länder aufgrund unserer marktwirtschaftlichen Überzeugung und der wettbewerblichen Überlegenheit dieser Länder gegenüber der EU ab.

Feuer frei!

Wir, die Jungen Liberalen Sachsen-Anhalt, sprechen uns für eine Reform der Verordnung zum Sprengstoffgesetz aus. Ziel soll es sein, den Verkauf von sogenannten Feuerwerkskörpern der Kate-gorie 2 an Privatpersonen ganzjährig zu erlauben. Die Verwendung von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 soll darüber hinaus ganzjährig und genehmigungsfrei möglich sein.

Meine Stimme zählt nicht negativ!

Die Jungen Liberalen Sachsen-Anhalt fordern die Landesregierung auf, das Landeswahlrecht gründlich zu reformieren. Bei demokratischen Wahlen muss der einfache Grundsatz gelten können, dass mehr Stimmen für einen Wahlvorschlag nicht zu weniger Mandaten für diesen Wahlvorschlag führen. Gegen diese einfache Forderung verstößt das aktuelle Landeswahlrecht in mehreren Punkten.

Subventionen abschaffen – auch in der Landwirtschaft

Liberale stehen zur Marktwirtschaft. Der Markt, das Wechselspiel aus Angebot und Nachfrage, ist der beste Preisindikator. Am Markt entscheiden die Verbraucher was sie erwerben wollen, und welche Angebots- und Produktionsformen sie mit ihrem Konsum unterstützen. Subventionen zerstören den Markt wenn sie die Produktion künstlich verbilligen und somit nicht wettbewerbsfähige Anbieter am Markt halten. Dieser Eingriff ist nicht nur verzerrend im Ausgleich von Angebot und Nachfrage, er behindert zudem den Innovationsprozess indem er die Renditen von marktfähigen Unternehmen langfristig schmälert.

Der Agrarmarkt ist einer der größten Teilmärkte Europas, und zugleich einer der am höchsten subventionierten. Als Liberale ist dies für uns ein unhaltbarer Zustand. Wir setzen uns dafür ein alle Agrarbeihilfen so schnell wie möglich abzuschaffen. Unser Ziel ist ein Agrarmarkt der frei ist von staatlicher Lenkung, und der getragen wird vom Unternehmertum der Landwirte und den Konsumentscheidungen der Bürger.

Staatsreligion beerdigen – Für einen weltanschaulich neutralen Staat

Die Jungen Liberalen möchten eine Gesellschaft verwirklichen, in der Menschen verschiedener Herkunft, Kultur, Religion oder Weltanschauung gleichberechtigt miteinander leben. Voraussetzung dafür ist, dass die Menschen frei von jeglichen staatlichen Privilegierungen und Diskriminierungen nach ihren Glaubensüberzeugungen oder nichtreligiösen Weltanschauungen leben können.

Voraussetzung ist auch die Erkenntnis, dass das Glaubensbekenntnis der Bevölkerungsmehrheit und die historische Bedeutung des Christentums aus Deutschland kein christliches Land machen. Vielmehr können nur die einzelnen Menschen, nicht aber ganze Länder einer Religion angehören. Das Christentum ist nicht die Staatsreligion Deutschlands.

Die Religionsfreiheit ist untrennbar verbunden mit einer klaren Trennung von Staat und Religion. Nur ein Staat, der Kirche und Glauben konsequent dem nichtstaatlichen Bereich zuordnet, tritt allen Religionen und Weltanschauungen gleich gegenüber. Eine Vermengung von Staat und Religion ist dagegen zwangsläufig mit Ungleichbehandlungen verbunden.

Die Jungen Liberalen wollen daher einen weltanschaulich neutralen Staat in Land und Bund verwirklichen. Wir treten für eine Gleichberechtigung aller Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ein, die mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes im Einklang stehen. Dies ist auch mit einem Verzicht der christlichen Kirchen auf ihre historisch gewachsenen Privilegien verbunden.

Weltanschauliche Neutralität des Staates fördert Integration.

Ein weltanschaulich neutraler deutscher Staat vergrößert die Chancen, dass insbesondere nichtchristliche Migranten sich in Deutschland als gleichberechtigte Bürger fühlen. Wir leben nicht in einem grundsätzlich christlichen Land, in dem Andersgläubige nur geduldet werden.

Weltanschauliche Neutralität respektiert die Interessen der Nichtreligiösen.

Über ein Drittel der Menschen in Deutschland und etwa vier Fünftel der Menschen in Sachsen-Anhalt sind konfessionslos. Auch deren Wertvorstellungen und Weltanschauungen verdienen dieselbe staatliche Anerkennung, die ihnen bei einseitiger Fokussierung des Staates auf die Kirchen nicht zuteil wird. Zudem werden sie durch die finanzielle Privilegierung der Kirchen dazu gezwungen, sie indirekt durch ihre Steuern zu fördern.

Weltanschauliche Neutralität ist Minderheitenschutz.

Gerade im religiösen Bereich kommt dem Minderheitenschutz eine große Bedeutung zu. Wenn staatliche Instanzen religiöse Fragen entscheiden, birgt dies stets das Risiko der Übervorteilung von andersgläubigen Minderheiten. Jeder Religion oder Weltanschauung muss der Staat denselben Wert beimessen, unabhängig davon ob ihr Millionen von Menschen angehören oder ob sie nur von einem einzelnen Menschen gelebt wird.

Weltanschauliche Neutralität hat Vorbildcharakter.

Nur ein Staat, der sich ohne Wenn und Aber als weltanschaulich neutral versteht, nicht jedoch ein bloß christlich-toleranter Staat, kann weltweit als Vorbild für die Verwirklichung von Religionsfreiheit dienen. Wir könnten Staaten, in denen religiöse Bekenntnisse vorgeschrieben und Andersgläubige unterdrückt werden, nur so widerspruchslos entgegentreten.

Darüber hinaus fordern wir folgende Schritte auf einem Weg zu einem weltanschaulich neutralen Staat:

1.      Abschaffung des Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts für Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften

Die Trennung von Kirche und Staat erfordert eine Aufhebung des Status von Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts. Denn hiermit ist öffentlich-rechtliches Handeln der Kirchen, insbesondere das Recht zur Steuererhebung und die Dienstherrenfähigkeit für Beamte nicht vereinbar. Artikel 137 der Weimarer Reichsverfassung (WRV), der über Artikel 140 GG unmittelbar geltendes Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland ist, muss entsprechend geändert werden. Stattdessen soll eine Überführung aller Kirchen und aller Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften in Körperschaften des privaten Rechts (Vereine) erreicht werden. Die mit dem Körperschaftsstatus für Religionsgemeinschaften verbundenen steuerlichen Begünstigungen und andere Privilegien entfallen.

2.      Ablösungen der Staatskirchenverträge

Alle Staatskirchenverträge sollen durch Einmalzahlungen abgelöst werden. Neue Verträge, insbesondere solche, die kein Kündigungsrecht enthalten und so künftige Gesetzgeber undemokratisch in ihren Entscheidungen einschränken, sollen nicht abgeschlossen werden. Viele Gemeinden und Bundesländer sind aufgrund von Konkordaten und Staatskirchenverträgen oft noch aus dem 19. Jahrhundert gezwungen, bis heute regelmäßig Finanz- und Sachleistungen an die Kirchen zu erbringen. Der Bund wird dazu aufgefordert, der Verpflichtung nach Art. 138 WRV endlich nachzukommen und Grundsätze für die Ablösung von Staatsleistungen an Kirchen festzulegen. Steuerbefreiungen und Zuschüsse für wohltätige Zwecke der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften unterliegen dann den allgemeinen Gemeinnützigkeitsbestimmungen. Alle darüber hinausgehenden Privilegien sind abzuschaffen.

3.      Religiöse Symbole im öffentlichen Raum

Die weltanschauliche Neutralität des Staates verlangt, dass in staatlichen Einrichtungen keine religiösen Symbole (wie zum Beispiel das christliche Kreuz) angebracht werden. Staatliche Einrichtungen müssen religionsfreie Räume sein.

4.      Religionsunterricht an Schulen

Die Jungen Liberalen schlagen ein neues Modell für den Religionsunterricht vor, der das allgemeine Verständnis aller Religionen und damit Toleranz fördern soll. Dabei sollen die Schüler aller Schulformen statt an einem Bekenntnisunterricht an einem wertneutralen Religionskunde- und Ethikunterricht teilnehmen. Durch diesen langjährigen und gemeinsamen Unterricht können alle größeren Religionsgruppen differenziert dargestellt werden. Außerdem können allen Schülern philosophische Grundkenntnisse vermittelt werden. Zusätzlich kann Religionsunterricht als Wahlfach angeboten werden. In der Oberstufe soll den Schülerinnen und Schülern zur Wahl gestellt werden, ob sie an einem vertiefenden Religionsunterricht oder einem vertiefenden Philosophie- oder Ethikunterricht teilnehmen möchten. Der Religionsunterricht ist in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Religionsgemeinschaften zu konzipieren. Es ist grundsätzlich jeder zugelassenen Glaubensgemeinschaft die Möglichkeit zu geben, einen Religionsunterricht anzubieten. Die eingesetzten Lehrer sind für die für den Religionsunterricht aufgewendete Zeit hälftig durch die Glaubensgemeinschaften zu bezahlen.

5.      Seelsorge

Die religiöse Seelsorge in staatlichen Institutionen, wie der Bundeswehr, dem Strafvollzug oder der Polizei ist nicht Aufgabe des Staates. Alle Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften haben das Recht, selbst bestellte und bezahlte Betreuung in diesen Institutionen anzubieten. Der Staat soll stattdessen in den gleichen Institutionen eine religionsneutrale psychologische Betreuung bereitstellen.

6.      Staatliche Ausbildung von Priestern

Die Ausbildung von Priestern muss Sache der Religionsgemeinschaften sein. Daher sollen an staatlichen Hochschulen statt theologischer Studiengänge nur religionswissenschaftliche Fächer angeboten werden.

7.      Medien und Religion

Die Jungen Liberalen lehnen staatlich gesicherte Drittsendungsrechte der Kirchen beim privaten und öffentlich-rechtlichen Rundfunk ab. Hierzu soll der Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (RStV), nach dem der katholischen und evangelischen Kirche sowie jüdischen Gemeinden auf Wunsch Sendezeit eingeräumt werden muss, gestrichen werden. Religiöse und weltanschauliche Inhalte bleiben vom Grundauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weiterhin umfasst. Bei der Besetzung der Rundfunkräte sind nicht nur Vertreter der christlichen Kirchen, sondern auch Vertreter anderer Religionsgemeinschaften zu berücksichtigen.

8.      Gotteslästerung

Der Strafbestand der Gotteslästerung (§ 166 StGB) ist mit Grundrechten wie der Meinungsfreiheit unvereinbar und soll deswegen gestrichen werden.

Wir lassen die Schule im Dorf

Die Jungen Liberalen Sachsen-Anhalt lehnen die durch die Landesregierung geplanten Grundschulschließungen ab.

Die durch die schwarz-rote Regierung Sachsen-Anhalts vorgegeben Mindestschülerzahlen und täglichen Beförderungszeiten sind insbesondere in Regionen mit weniger als der Hälfte der durchschnittlichen Einwohnerdichte Sachsen-Anhalts nicht kindgerecht umsetzbar. Wir setzen uns dafür ein hier weiterhin abweichende Mindestschülerzahlen für Grundschulen zu ermöglichen.

Um die finanziellen Belastungen für das Land bei der Erhaltung dieser Zwergschulen zu minimieren, muss fallbezogen auch die Möglichkeit zur Einführung von jahrgangsübergreifendem Unterricht und Anteilen von Homeschooling geprüft werden.
Zudem ist die Umwandlung von Zwergschulen in Außenstellen von „großen” Grundschulen zu prüfen, bei denen kein kompletter Lehrerstamm mehr vorgehalten wird, sondern über sogenannte Springer abgedeckt wird.

Mein Erbe

Wir, die Jungen Liberalen Sachsen-Anhalt, sprechen uns für eine Reform des Erbrechts aus, durch die der Pflichterbteil entfällt.