Länderfinanzausgleich reformieren!

Der Länderfinanzausgleich in seiner bisherigen Form ist durch sein mehrstufiges Verfahren zu kompliziert. Ferner nehmen die hohen Auffülungs- und Abschöpfungsraten Empfänger- wie Geberländern den Anreiz zu einer verantwortungsvollen Haushaltspolitik.

Die hohen Ausgleichszahlungen zwischen den Ländern sind derzeit u.a. deshalb von Nöten, weil die Länder keine nennenswerten eigenen Einnahmequellen aufweisen, weit über 90 % ihrer Steuereinnahmen entstammen Steuern, deren Bemessungsgrundlage und Steuersätze per Bundesgesetz geregelt sind.

Daher fordern die JuLis:

  • Die Erweiterung der Steuerautonomie der Länder.

Die Einkommens- und die Körperschaftssteuer sind neu zu regeln. Auf Bundesebene wird die Bemessungsgrundlage für die genannten Steuern festgelegt. Im Anschluss legt der Bund seinen Steuertarif fest. Das daraus resultierende Steueraufkommen fließt vollständig in den Bundeshaushalt.

Den Ländern steht es frei, auf die bundesgesetzlich festgelegte Steuerbemessungsgrundlage einen eigenen Einkommenssteuertarif anzuwenden oder einen Hebesatz auf den bundesgesetzlich bestimmten Steuertarif festzulegen. In der Ausgestaltung der Steuertariffunktion unterliegen die Länder keiner bundesgesetzlichen Vorschrift. Das hieraus resultierende Steueraufkommen fließt in die Haushalte der Länder.

Auch die Kommunen erhalten das Recht, einen Einkommens- und Körperschaftssteuersatz oder Hebesatz festzulegen. Die Regelung ist analog der für die Länder zu gestalten.

Die Umsatzsteuer wird weiterhin nach den geltenden Regeln auf die Gebietskörperschaften verteilt. Der Länderanteil und der kommunale Anteil werden vollständig nach Einwohnerzahl auf die Länder bzw. Kommunen verteilt.

 

  • Eine Insolvenzordnung für Gebietskörperschaften.

Die Möglichkeit, dass Länder, die sich in einer Haushaltsnotlage befinden, bedingungslos finanzielle Unterstützung vom Bund und von den anderen Ländern bekommen, ist zu korrigieren. Länder, die sich in einer Haushaltsnotlage befinden, können beim Bundestag einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen. In der Folge geht die Hoheit über die Landesverwaltung auf den Bund, vertreten durch ein vom Bundestag eingesetztes Gremium, über. Dieses Gremium führt eine Bestandsaufnahme durch. Voraussetzung für finanzielle Hilfen ist die Veräußerung des nicht für die Verwaltung benötigten Vermögens. Das eingesetzte Gremium kann weitere Maßnahmen vorschlagen, deren Umsetzung ebenfalls Voraussetzung für Unterstützungszahlungen ist.

Das Verfahren gilt entsprechend für die Kommunen.

 

  • Die Neugestaltung des Länderfinanzausgleichs.

Anstelle des Steueraufkommens als Berechnungsbasis des Länderfinanzausgleichs sollen die Steuerbemessungsgrundlagen der Einkommens-, Körperschafts- und Umsatzsteuer treten. Diese Steuerbemessungsgrundlagen in Prozent der bundesdurchschnittlichen Steuerbemessungsgrundlagen geben einen Index für das Leistungspotential eines Landes an. Der Länderfinanzausgleich wird von den Ländern mit einem hohen Leistungspotential (Index > 100%) finanziert. Empfänger sind die Länder mit einem niedrigen Leistungspotential (Index < 100%).

Der Länderfinanzausgleich hat lediglich sicherzustellen, dass alle Länder in der Lage sind, ein Mindestmaß an öffentlichen Gütern zur Verfügung zu stellen. Gleiche Lebensverhältnisse in allen Ländern können nicht das Ziel sein.

Durch die Ausgestaltung des Länderfinanzausgleichs muss sichergestellt sein, dass sich Investitionen in eine stärkere Leistungsfähigkeit eines Landes lohnen. Der Anstieg der Steuerbemessungsgrundlage um ein Prozent darf daher maximal einen Anstieg der Transferzahlungen bei leistungsstarken sowie einen Rückgang des Transferempfangs bei leistungsschwachen Ländern um ein halbes Prozent zur Folge haben. Die Reihenfolge in der Leistungsfähigkeit darf sich durch den Finanzausgleich nicht ändern.

Ein vertikaler Finanzausgleich findet nicht statt.

Der Länderfinanzausgleich ist durch einen Staatsvertrag zwischen den Ländern zu regeln. Der Vertrag ist vorerst nur für die Länder bindend, die diesen unterzeichnet haben. Auf Antrag kann der Vertrag durch eine verfassungsändernde Mehrheit in Bundestag und Bundesrat für allgemeinverbindlich erklärt werden.

Subventionen abschaffen – auch in der Landwirtschaft

Liberale stehen zur Marktwirtschaft. Der Markt, das Wechselspiel aus Angebot und Nachfrage, ist der beste Preisindikator. Am Markt entscheiden die Verbraucher was sie erwerben wollen, und welche Angebots- und Produktionsformen sie mit ihrem Konsum unterstützen. Subventionen zerstören den Markt wenn sie die Produktion künstlich verbilligen und somit nicht wettbewerbsfähige Anbieter am Markt halten. Dieser Eingriff ist nicht nur verzerrend im Ausgleich von Angebot und Nachfrage, er behindert zudem den Innovationsprozess indem er die Renditen von marktfähigen Unternehmen langfristig schmälert.

Der Agrarmarkt ist einer der größten Teilmärkte Europas, und zugleich einer der am höchsten subventionierten. Als Liberale ist dies für uns ein unhaltbarer Zustand. Wir setzen uns dafür ein alle Agrarbeihilfen so schnell wie möglich abzuschaffen. Unser Ziel ist ein Agrarmarkt der frei ist von staatlicher Lenkung, und der getragen wird vom Unternehmertum der Landwirte und den Konsumentscheidungen der Bürger.

BAföG entbürokratisieren

Die Jungen Liberalen Sachsen-Anhalt fordern ein generell vom Einkommen der Eltern unabhängiges BAföG.
Im Gegenzug ist die Zahlung von Kindergeld an Studenten oder deren Eltern einzustellen.

Abgeordnetenentschädigung transparenter gestalten

Die Leistungen des Landes an Abgeordnete ist auf zwei Komponenten zusammenzufassen:

a) Der Entlohnung für die Tätigkeit als Abgeordneter und

b) einem Betrag für den Betrieb eines Abgeordneten- und eines Wahlkreisbüros (Mitarbeiter, Büroausstattung u.a.)

Die bisher zusätzlich gezahlte Kostenpauschale für die in Ausübung des Mandats entstehenden Kosten sowie die Pauschale für den Betrieb eines Wahlkreisbüros entfallen ebenso wie die Übernahme von Sozialversicherungsbeiträgen für Mitarbeiter. Ferner entfällt das Übernachtungsgeld und die Kostenübernahme für eine Zweitwohnung.

Die Abgeordneten haben die Sozialversicherungsbeiträge für sich vollständig selbst zu tragen.

Das an aus dem Landtag ausgeschiedene Abgeordnete gezahlte Übergangsgeld wird für jedes Jahr im Landtag einen Monat lang gezahlt, maximal jedoch ein Jahr.

Die Möglichkeit für Abgeordnete, bei mehr als zehnjähriger Zugehörigkeit zum Landtag früher Altersentschädigung zu erhalten, ist zu streichen.

Die Entlohnung für einen Abgeordneten ist auf 7.000 € festzusetzen. Die Anpassung erfolgt in Höhe der durchschnittlichen Lohnsteigerung der Einwohner Sachsen-Anhalts.

Der Betrag für den Betrieb eines Abgeordneten- und Wahlkreisbüros wird nur bei Einrichtung eines Wahlkreisbüros gezahlt. Der Betrag ist auf 3.000 € festzusetzen und wird jährlich in Höhe der Veränderung des Verbraucherpreisindex angepasst.

Konnexitätsprinzip auch zwischen Bund und Kommunen

Die Jungen Liberalen Sachsen-Anhalt fordern die Bundesregierung auf, das Konnexitätsprinzip zwischen Bund und Kommunen im Grundgesetz zu verankern, wie es bereits zwischen Bund und Ländern existiert (Art. 104a GG)

Dadurch soll sichergestellt werden, dass Aufgabenwahrnehmung und Ausgabenverantwortung bei derselben staatlichen Ebene liegen und somit die Kommunen vor übermäßiger Belastung durch übertragene Aufgaben geschützt werden.

Stabilität des Euro wiederherstellen

Seit mehreren Monaten nun stehen einige Staaten der Eurozone vor der Zahlungsunfähigkeit. Die Politik reagierte mit „Rettungspaketen”, so wie man es seit dem Ausbruch der Finanzkrise schon in anderen Bereichen tat. Die vermeintliche „Alternativlosigkeit” und die Geschwindigkeit, mit der plötzlich politische Entscheidungen getroffen werden, deren Ausmaß niemand abschätzen kann, sorgen leider dafür, dass eine konstruktive Debatte über derartige Maßnahmen bisher selten aufkam. Auch eine Diskussion über die Ursachen der Eurokrise endet zumeist mit einer Schelte über die „bösen Spekulanten”, die einen Staat in den Ruin treiben wollen, um sich daran zu bereichern.

Alternativlos erscheint nur eines: Eine grundlegende Debatte über die Ursachen der Zahlungsprobleme einiger Eurostaaten und vor allem über sinnvolle Lösungen.

Die Geburtsfehler des Euro und die Folgen
Die sogenannten Maastrichter Kriterien sollen angelegt werden, wenn ein Staat dem Euro beitreten möchte und sie sollen von den Mitgliedern der Eurozone stets eingehalten werden. Der Schwachpunkt ist jedoch, dass der Europäische Rat darüber zu entscheiden hat, ob ein Defizitverfahren eingeleitet wird und ob am Ende Sanktionen verhängt werden. Das Sprichwort „eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus” gilt wohl auch für die Regierungschefs der Mitgliedsstaaten. So wurden in den vergangenen Jahren zwar einige blaue Briefe an Defizitsünder verschickt, zu einer Strafe kam es nie. So waren 2009 Finnland und Luxemburg die einzigen Eurostaaten, die die 3%-Grenze bei der Neuverschuldung noch einhielten. Eine disziplinierende Wirkung existiert also nicht, da das Risiko bestraft zu werden gegen null geht. Eine Korrektur dieser Regelungen ist daher dringend erforderlich. Die Kontrolle der Maastricht-Kriterien und die Entscheidung über mögliche Sanktionen muss Aufgabe der Kommission und des Parlaments werden, wobei dem Parlament ein Initiativrecht einzräumen ist. Auch die Einrichtung eines Automatismus ist erforderlich, der bei einer Verletzung der 3%-Grenze bei der Neuverschuldung zur Eröffnung eines Defizitverfahrens führt. Die Neuverschuldung ist generell nur in wirtschaftlich schlechten Zeiten zuzulassen, in guten Zeiten ist stärker als bisher auf einen ausgeglichenen Haushalt zu drängen. Verschuldung darf nicht die Regel sein. Die Sanktionsmöglichkeiten müssen auch Stimmrechtsentzug und, sofern inerhalb mehrerer Jahre kein Fortschritt erkennbar ist, auch den Ausschluss aus der Eurozone zur Folge haben.

Die Europäische Zentralbank
Das Primärziel der EZB ist die Stabilität des Preisniveaus, ihr Sekundärziel wirtschaftliche Förderung. Zur Erfüllung der Aufgaben hat die EZB die Möglichkeit, Offenmarktgeschäfte zu tätigen und Kredite an Banken mit einem festgelegten Zinssatz zu vergeben. Ausdrücklich untersagt ist ihr der unmittelbare Ankauf von Staatsanleihen sowie die direkte Kreditvergabe an Staaten (Art. 123 AEUV). Die EZB kauft jedoch inzwischen Staatsanleihen von der Zahlungsunfähigkeit bedrohter Eurostaaten auf, was nun zur Notwendigkeit einer Eigenkapitalaufstockung führte. Eine Abkehr von dieser Praxis ist im Sinne der Glaubwürdigkeit der EZB und der Stabilität des Euro dringend erforderlich. Als Gegenwert akzeptieren darf die EZB nur risikolose Wertpapiere und stabile Sachwerte (Gold, Silber…). Mittelfristig ist ein neuer „Goldstandard”, also die vollständige Deckung des Euro mit Gütern wie etwa Metalle, anzustreben. Wirtschaftsförderung ist nicht Aufgabe einer Zentralbank. Dieser kann durch das Modell des Free Banking ergänzt werden. Hier dürfen nur Institute eigenes Geld emitieren, die die hierfür notwendigen Kriterien erfüllen.

Transferunion verhindern
Im Zuge der Eurokrise wurde in der EU des öfteren über die gemeinsame Kreditaufnahme (Eurobonds) diskutiert. Die Einführung einer solchen Euroanleihe würde bedeuten, dass alle Eurostaaten für die Schulden aller Mitglieder haften. Die Folge für u.a. Deutschland wären steigende Zinssätze für die Kreditaufnahme, für u.a. Griechenland dagegen wären sinkende Zinssätze wahrscheinlich. Wenn nun ein Land sich stark verschuldet, fällt dies auf alle Staaten der Eurozone zurück, ein Anreiz zur verantwortungsvollen Haushaltsführung besteht somit kaum mehr und das Schuldenproblem würde sich eher verschärfen als verbessern.
Euroanleihen sind daher strikt abzulehnen, auch weiterhin muss jeder Staat für sein Handeln auch die Verantwortung tragen.

Innehrhalb der Eurostaaten birgt die gegenwärtige Praxis, Staaten, denen die Zahlungsunfähigkeit droht, mit Bürgschaften und Krediten zu helfen, das Risiko einer zunehmenden Skepsis gegenüber der EU. In Griechenland äußern Demonstranten Unmut über die strengen Auflagen für die Hilfe, in anderen Staaten sind die Bürger zunehmend unzufrieden, weil ihr Steuergeld nun nach u.a. Griechenland fließt. Diese Praxis ist zu beenden, die Nichtbeistandsklausel (Art. 125 AEUV) ist einzuhalten. Der beschlossene Euro-Rettungsschirm darf nicht weiter verlängert werden. Es ist festzustellen, dass die Stabilität des Euro nicht durch die Zahlungsunfähigkeit eines (kleinen) Staates bedroht wird.

Transparenz für Parteispenden

Die FDP Sachsen-Anhalt verpflichtet sich, Spenden von natürlichen und juristischen Personen auf ihrer Website zu veröffentlichen. Es werden alle Spenden ab 100€ mit den dazu gehörenden Namen der Spender und der exakten Höhe der Spende veröffentlicht. Von allen Spenden unterhalb 100€ wird die und die Anzahl publiziert. Die Veröffentlichung der entsprechenden Angaben hat binnen einer Woche nach Spendeneingang zu erfolgen. Spendet eine einzelne natürliche oder juristische Person im Laufe eines Jahres in der Summe über 100€ ist dies ebenfalls zu veröffentlichen. Der Verweis zur Liste der Spender ist deutlich sichtbar auf der Website einzurichten.

Umsatzsteuer – einfach und gerecht

Die derzeitigen Regelungen und Ausnahmetatbestände bei der Umsatzsteuer sind größtenteils willkürlich getroffen. Daher sind alle Ausnahmetatbestände bei der Umsatzsteuer zu streichen, sodass nur noch ein regulärer Steuersatz existiert. Die Reform ist aufkommensneutral zu gestalten.

Soziale Grundsicherung durch das liberale Bürgergeld

Die Jungen Liberalen Sachsen-Anhalt fordern eine grundlegende Reform der Grundsicherung in Deutschland hin zu einem liberalen Bürgergeld.

Die Freiheit der Menschen ihr Leben selbst in die Hand zunehmen, bedeutet auch Verantwortung, Verantwortung sich selbst und anderen gegenüber. Denn die Freiheit des einzelnen findet in der Freiheit anderer ihre Grenze. So gilt es den Menschen auch tatsächlich zu ermöglichen Freiheit zu leben. Also stellt sich die Frage ob und ab wann jeder Mensch auch am gesellschaftlichen Leben selbstverantwortlich teilhaben kann. Diese Teilhabechancen zu ermöglichen ist Aufgabe einer Gesellschaft in der der einzelne für sich selbst Freiheit beansprucht und somit Verantwortung sich selbst und anderen gegenüber trägt. Daher trägt Gesellschaft Verantwortung denen gegenüber, die nicht oder noch nicht für sich selbst Verantwortung übernehmen können. Um den Bürgern diese Freiheit zu ermöglichen ist es notwendig, sie vor Armut und somit vor dem Verlust an Teilhabechancen zu bewahren. Die Jungen Liberalen fordern daher die Einführung des Bürgergeldes. Das Bürgergeld ist Kernelement liberaler Sozialpolitik und leistet Absicherung ohne die Leistungsbereitschaft einzuschränken. Das Prinzip der Negativbesteuerung kombiniert im Fall des Bürgergelds steuerliche Freibeträge mit sozialen Transferleistungen: Alle steuerfinanzierten Sozialleistungen werden durch das Bürgergeld ersetzt. Das Bürgergeld deckt somit die Kosten für Ernährung und Kleidung, Wohnung und Haushaltsführung sowie die Mindestbeiträge für Kranken- und Pflegeversicherung pauschal ab. Nicht integriert wird die Hilfe in besonderen Lebenslagen sowie Leistungen aus Sozialversicherungen.

Die Höhe des Bürgergelds dient der Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums. Ein Anspruch auf Bürgergeld besteht für Deutsche sowie für aufenthaltsberechtigte Ausländer. Der Anreiz zur eigenen Leistung wird erhalten, indem die Leistungsbereitschaft der Empfänger an die Auszahlung des Bürgergeldes geknüpft wird. Dies bedeutet das, wenn ein Empfänger die Aufnahme einer zumutbaren Arbeit erstmalig verweigert, ihm das Bürgergeld um 30% gekürzt wird. Bei einer weiteren Ablehnung einer zumutbaren Arbeit erfolgt eine weitere Kürzung um 30 %. Ebenso ist durch eine geeignete Wahl der Hinzuverdienstmöglichkeiten der Anreiz zur Aufnahme einer Beschäftigung zu steigern. Das derzeitige System der Hinzuverdienstmöglichkeiten unterstützt zwar die Aufnahme von Minijobs, jedoch nicht die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Diese ist aber notwendig um die nachhaltige Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu steigern.

Daher fordern die Jungen Liberalen bis zu einem Hinzuverdienst von 200€ diesen voll auf das Bürgergeld anzurechnen, darüber hinausgehende Einkommen werden zu 50vH auf das Bürgergeld angerechnet. Ausgenommen sind hiervon Ferien- und Nebenjobs von Schülern und Studenten.

Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer

Die Jungen Liberalen Sachsen-Anhalt e.V. fordern die vollständige Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer bis zum Jahr 2010. Vor dem Hintergrund der aus der Abschaffung resultierenden Steuermindereinnahmen halten die Jungen Liberalen eine Übergangszeit von bis zu 4 Jahren für angebracht.

Bis zum Jahr 2010 schlagen die Jungen Liberalen eine stufenweise Reduktion der Steuersätze, eine gleichzeitige Anhebung der Freibeträge, sowie die vollständige Angleichung der Steuersätze der unterschiedlichen Steuerklassen vor.