Kommentar: Lehrer per Gesetz – Und was ist die Lösung?

Von Johannes Steinbach

Aktuell ist ein Volksbegehren für mehr Lehrer an den Schulen in Sachsen-Anhalt im Umlauf. Das klingt beim ersten Hören erstmal positiv. Jedoch lässt der Gesetzesentwurf von einem Bündnis von Eltern, Lehren, Schülern und der Partei Die Linke bei genauerem Hinsehen viele Fragen offen.

Vorweg: Eine ausreichende Lehrerversorgung ist extrem wichtig für die Zukunft unseres Bundeslandes. Nur durch eine ausreichende Unterrichtsversorgung kann Chancengleichheit zwischen den Schülern garantiert werden. Vor allem zwischen Schülern im ländlichen Raum und in den Städten. Jedoch kann der Weg zum Ziel unterschiedlich sein.

Durch das Volksbegehren müssten zeitnah gesetzlich 2.700 Pädagogen ohne Übergangsfrist eingestellt werden. So schön das auch wäre, es ist für das Land einfach nicht machbar. Im vergangenen Jahr wurden rund 1.100 neue Lehrkräfte eingestellt. Wo sollen nun die weiteren 1.600 Lehrkräfte herkommen? Eine gesetzliche Quote regt einen jungen Menschen, der kürzlich sein Studium beendet hat, nicht dazu an, in Stendal oder Zeitz eine Lehrerstelle zu übernehmen.

Hierfür müssen andere Anreize geschaffen werden. Das können beispielsweise generelle Umstände wie die Erhöhung der Lebensqualität im ländlichen Raum durch eine Verbesserung der digitalen Infrastruktur und der Mobilität sein. Ebenfalls sind konkrete Maßnahmen für Lehrkräfte denkbar. Hier wäre ein Garantie für KiTa-Plätze, kostenfreier ÖPNV oder auch das Aussetzen der Grunderwerbssteuer bei einem Grundstückskauf denkbar. Auch über ein Begrüßungsgeld für junge Lehrer im ländlichen Raum könnte man diskutieren. Eventuell ist es für Lehrkräfte auch ausschlaggebend, an einer top sanierten und modernen Schule zu unterrichten. Das würde den Beruf grade für junge Lehrer deutlich attraktiver machen.

Egal, welche Maßnahmen getroffen werden, eines steht fest: Das Bildungsministerium muss kreativ werden. Nur so können wir beim Einstellen von Lehrkräften konkurrenzfähig werden und unsere Unterrichtsversorgung abdecken.

Das eine gesetzliche vorgeschriebene Anzahl an Lehrkräften dem Bildungsministerium den nötigen Druck dazu verleiht, halte ich für fraglich. Eher würde es eine (vorhersehbare) Klagewelle verursachen, die sowohl Justiz als auch Ministerium noch stärker belasten würden.